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Urteil
16. Juni 2026

Recht auf Zwischenzeugnis bei Wunsch nach beruflicher Neuorientierung

UTB+
Recht auf Zwischenzeugnis bei Wunsch nach beruflicher Neuorientierung
Bild: ©Pressmaster / iStock / Getty Images Plus
Wer sich beruflich neu orientieren möchte und deshalb ein Zwischenzeugnis verlangt, muss dem Arbeitgeber weder konkrete Bewerbungen noch Stellenangebote vorlegen. Das hat das LAG Köln entschieden. Ein pauschales Bestreiten der beruflichen Neuorientierung genügt nicht, um ein Zwischenzeugnis zu verweigern.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer ist seit 2018 bei einem Unternehmen beschäftigt. Nach längerer Erkrankung beantragte er Anfang 2025 die Erteilung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses. Zunächst verwies er auf gesundheitliche Einschränkungen, die dem Arbeitgeber bereits bekannt waren. Später ergänzte er, dass er sich beruflich neu orientieren und das Zwischenzeugnis für Bewerbungen nutzen wolle. Der Arbeitgeber lehnte die Erteilung mit der Begründung ab, dass ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis ein berechtigtes und objektiv überprüfbares Interesse voraussetze. Die bloße Behauptung einer beruflichen Neuorientierung genüge hierfür nicht. Zudem bestritt der Arbeitgeber, dass tatsächlich konkrete Bewerbungsabsichten bestünden. Der Arbeitnehmer erhob daraufhin Klage. Er machte geltend, das Zwischenzeugnis zur Prüfung interner und externer Bewerbungsmöglichkeiten sowie zur Einschätzung seiner weiteren beruflichen Perspektiven zu benötigen.

Daniel Roth
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