Nachtschichtarbeit findet überwiegend nachts statt
Worum geht es?
Ein als „Mitarbeiter Intralogistik“ angestellter Arbeitnehmer war im Zwei-Schicht-System tätig. Seine Spätschicht dauerte regelmäßig von 13:54 Uhr bis 22:00 Uhr. Für die Arbeitszeit zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr verlangte er tarifliche Zuschläge wegen Nachtschichtarbeit. Grundlage war ein Manteltarifvertrag der Holz- und Kunststoffindustrie, der unterschiedliche Zuschläge für Nachtarbeit, Nachtschichtarbeit und Mehrarbeit vorsah. Der Arbeitnehmer meinte, der Tarifvertrag definiere Nachtarbeit bereits ab 20:00 Uhr. Deshalb müsse auch die Arbeit während der Spätschicht entsprechend vergütet werden.
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