Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
11. Mai 2026

Verrichten der Notdurft unterbricht Versicherungsschutz

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) stellt die Erledigung eines natür­lichen Bedürfnisses auf dem Arbeitsweg eine private Tätigkeit dar, die den Unfallversicherungsschutz unterbricht. Auch der Versuch, ein ins Rollen geratenes Fahrzeug zu stoppen, stelle keine Wiederaufnahme des versicherten Weges dar.

Worum geht es?

Der Vater des Klägers war als Sales Manager bei einem Software-Unternehmen tätig. Am Abend des 21.10.2021 wollte er wegen eines Geschäfts­essens zu einem Landgasthof fahren. Auf dem Weg dorthin hatte er an einem Waldweg angehalten. Am Folgetag wurde er dort tot aufgefunden. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte er vermutlich angehalten, um seine Notdurft zu verrichten. Dabei sei sein Fahrzeug ins Rollen geraten. Beim Versuch, das Auto aufzuhalten, sei er von diesem überrollt worden. Der Sohn forderte von der Berufsgenossenschaft (BG) eine Halbwaisenrente, da ein Arbeitsunfall vorliege. Als die BG ablehnte, zog der Kläger vor Gericht.

Daniel Roth
+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 20 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.