Weiterbeschäftigung altersbedingt abgelehnt – keine Diskriminierung
Worum geht es?
Die Klägerin, eine Medizinerin, war seit 2015 als leitende Ärztin bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beschäftigt. Laut Tarifvertrag endete ihr Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze zum 30.09.2023 automatisch. Zuvor beantragte sie eine befristete Weiterbeschäftigung um zwölf Monate. Parallel schrieb die BA ihre Stelle unbefristet neu aus. Die Klägerin bewarb sich nicht auf diese Ausschreibung, sondern hielt an der gewünschten Verlängerung fest. Die BA lehnte dies ab und besetzte die Position mit einer jüngeren Bewerberin. Daraufhin zog die Klägerin vor Gericht und verklagte die Arbeitgeberin auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung.
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