Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
28. Mai 2026

Weiterbeschäftigung altersbedingt abgelehnt – keine Diskriminierung

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Weigert sich der Arbeitgeber, ein Arbeitsverhältnis über die Regelaltersgrenze hinaus fortzusetzen, liegt darin grundsätzlich keine Altersdiskriminierung. Laut dem LAG München ist das AGG nicht verletzt, wenn es an einer vergleichbaren Situation zu anderen Beschäftigten fehlt und zudem kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht.

Worum geht es?

Die Klägerin, eine Medizinerin, war seit 2015 als leitende Ärztin bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) beschäftigt. Laut Tarifvertrag endete ihr Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersgrenze zum 30.09.2023 automatisch. Zuvor beantragte sie eine befristete Weiterbeschäftigung um zwölf Monate. Parallel schrieb die BA ihre Stelle unbefristet neu aus. Die Klägerin bewarb sich nicht auf diese Ausschreibung, sondern hielt an der gewünschten Verlängerung fest. Die BA lehnte dies ab und besetzte die Position mit einer jüngeren Bewerberin. Daraufhin zog die Klägerin vor Gericht und verklagte die Arbeitgeberin auf Entschädigung wegen Altersdiskriminierung.

Daniel Roth
+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 20 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.