Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
28. August 2026

Betriebsübergang allein ist noch keine Betriebsänderung

UTB+
Betriebsübergang allein ist noch keine Betriebsänderung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/nortonsrx
Wechselt lediglich der Inhaber eines Betriebs, während Belegschaft, Maschinen und Arbeitsabläufe unverändert bleiben, liegt nach einem Urteil des LAG Niedersachsen keine Betriebsänderung vor. Die Einsetzung einer Einigungsstelle kommt in Betracht, wenn es Anhaltspunkte für eine Stilllegung, Verlagerung oder Umgestaltung des Betriebs gibt.

Worum geht es?

Ein Unternehmen übertrug einen seiner zwei Betriebe auf eine neu gegründete GmbH, in der die Mehrheitsgesellschafter des übertragenen Betriebs wiederum alleinige Gesellschafter sind. Die Gesellschaft war zur Fortführung des Betriebs gegründet worden. Sie setzte die Produktion auf Grundlage eines Pachtvertrags ohne Unterbrechung fort. Die Beschäftigten arbeiteten an denselben Maschinen in denselben Gebäuden. Fünf Monate später stellte die neue GmbH einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung. Der Betriebsrat meinte, die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Betriebsübergang auf die neue GmbH lägen nicht vor. Die Gesellschaft sei mit hohen Zahlungsverpflichtungen belastet, aber unzureichend finanziert worden. Der Standort sei abgespalten worden, sodass eine Betriebsänderung vorliege. Auch die Kündigung der Vertragsverhältnisse mit der neuen GmbH begründe eine Betriebsänderung. Infolge dieser Kündigung sei zum 01.04.2026 eine Betriebsstilllegung erfolgt, die eine von Anfang an beabsichtigte Betriebsänderung nach § 111 Nr. 1 2. Alt. BetrVG darstelle. Wegen drohender Arbeitsplatzverluste und Einbußen durch das Insolvenzgeld forderte der Betriebsrat die Einsetzung einer Einigungsstelle.

Daniel Roth
+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 20 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.