Kein Kurzarbeitergeld bei betriebsüblichem Arbeitsausfall
Worum geht es?
Ein Unternehmen, das Presswerkzeuge zur Herstellung von Karosserie- und Fahrzeugteilen produziert, hatte seit Oktober 2019 mehrfach Kurzarbeit angezeigt und hierfür Kurzarbeitergeld von der Bundesagentur für Arbeit bezogen. Im Februar 2025 beantragte der Arbeitgeber aufgrund eines Arbeitsausfalls erneut Kurzarbeitergeld. Die Bundesagentur lehnte dies mit der Begründung ab, dass die Arbeitsausfälle auf betriebs- bzw. branchenübliche Ursachen zurückzuführen seien und daher nicht die Bedingungen für den Erhalt von Kurzarbeitergeld erfüllten. Der Arbeitgeber klagte gegen diese Entscheidung. Er argumentierte, dass sich die Ursachen für den Arbeitsausfall im Laufe der Jahre verändert hätten. Zunächst seien die Auftragsrückgänge vor allem auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzuführen gewesen. Später hätten der Wandel zur Elektromobilität, eine geringere Modellvielfalt sowie Produktionsverlagerungen ins Ausland zu den wirtschaftlichen Problemen geführt.
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