Ein Betriebsratsvorsitzender hatte eine Betriebsvereinbarung unterzeichnet, obwohl der erforderliche Beschluss des Gremiums fehlte. Das BAG erklärt die Vereinbarung Jahre später für unwirksam. Welche wichtigen Lehren Sie daraus ziehen sollten, lesen Sie hier.
Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder sorgt seit Jahren für Rechtsunsicherheit. Das BAG hat nun die Voraussetzungen einer sogenannten fiktiven Beförderung präzisiert und klargestellt, warum bloße Entwicklungsmöglichkeiten nicht ausreichen, um eine höhere Vergütung zu beanspruchen.
Dauerhafte Konflikte in einem Team können die Versetzung eines Teammitglieds rechtfertigen. Laut dem LAG Mecklenburg-Vorpommern muss der Arbeitgeber vor einer solchen Versetzung nicht lückenlos klären, wer den Konflikt verursacht hat. Entscheidend ist, dass die Versetzung geeignet ist, den Betriebsfrieden wiederherzustellen.
Betriebsratsarbeit soll grundsätzlich während der Arbeitszeit erfolgen. In der Praxis lässt sich dies jedoch nicht immer umsetzen, z. B. im Falle von Schichtarbeit. Hier stellt sich die Frage, ob ein Betriebsratsmitglied im Schichtdient seine Freizeit für Sitzungen oder andere Aufgaben einsetzen muss. Das BAG hat diese Frage verneint.
Auch in kurzfristig einberufenen Betriebsratssitzungen können laut dem LAG Baden-Württemberg wirksame Beschlüsse gefasst werden. Entscheidend ist, dass die Betriebsratsmitglieder ausreichend informiert und vorbereitet sind.
Arbeitszeit endet nicht am Werkstor. Wo Arbeitsabläufe standortübergreifend eng verzahnt sind, verlieren Standortgrenzen an Bedeutung. Lokale Betriebsratsgremien können die Arbeitszeiten solcher Teams oft nicht mehr sinnvoll allein regeln. In solchen Fällen ist laut dem LAG Rheinland-Pfalz der Gesamtbetriebsrat zuständig.
Digitale Tools und KI verändern auch die Betriebsratsarbeit –
können aber keine Assistenz ersetzen. Betriebsräte können daher auch im digitalen Zeitalter weiterhin personelle Unterstützung im Büro verlangen.
Die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats ist gesetzlich geregelt. Ein Anspruch auf elektronische Einsicht in personenbezogene Arbeitszeitdaten besteht nur bei entsprechender Zuständigkeit. Fehlt diese, weil die Festlegung der Zugriffsrechte nicht der Mitbestimmung unterliegt, kann ein solcher Anspruch nicht durchgesetzt werden.
Ein Betriebsratsmitglied kann sein Amt erst nach rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung verlieren. Eine vorläufige Amtsenthebung durch einstweilige Verfügung ist grundsätzlich ausgeschlossen, da der Bestandsschutz des Betriebsratsmandats Vorrang vor einer vorläufigen Regelung hat.