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Urteil
28. Mai 2026

Betriebsratsmandat endet mit Rechtskraft der Amtsenthebung

UTB+
Betriebsratsmandat endet mit Rechtskraft der Amtsenthebung
Bild: ©VichienPetchmai / iStock / Getty Images Plus
Ein Betriebsratsmitglied kann sein Amt erst nach rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung verlieren. Eine vorläufige Amtsenthebung durch einstweilige Verfügung ist grundsätzlich ausgeschlossen, da der Bestandsschutz des Betriebsratsmandats Vorrang vor einer vorläufigen Regelung hat.

Worum geht es?

Einem Mitglied eines 15-köpfigen Betriebsrats wurde vorgeworfen, Protokolle über Betriebsratssitzungen an den im Betrieb bestehenden Vertrauenskörper der IG Metall weitergegeben zu haben. Die Protokolle enthielten personenbezogene Daten von Beschäftigten. Der Betriebsrat beschloss daraufhin, ein Verfahren auf Amtsenthebung gegen das Mitglied einzuleiten. Zur Beschleunigung beantragte das Gremium zusätzlich den vorläufigen Ausschluss des Betriebsratsmitglieds im Wege der einstweiligen Verfügung. Zur Begründung wurde angeführt, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren könne nicht abgewartet werden. Es bestehe Wiederholungsgefahr, zudem sei eine ungestörte Zusammenarbeit im Betriebsrat nicht mehr gewährleistet.

Daniel Roth
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