Versetzung zur Herstellung des Betriebsfriedens ist rechtens
Worum geht es?
Eine Arbeitnehmerin war als pädagogische Mitarbeiterin in einem Wohnheim für Menschen mit Behinderung beschäftigt. Der Arbeitgeber unterhielt mehrere Einrichtungen. Im Arbeitsvertrag war kein Arbeitsort festgelegt. Vielmehr hatte sich die Beschäftigte ausdrücklich damit einverstanden erklärt, auch in anderen Betriebsstätten eingesetzt zu werden. Als es im Team des Wohnheims zu Konflikten kam, versuchte der Arbeitgeber zunächst, die Situation durch externe Supervision und Coaching zu entschärfen. Nachdem diese Maßnahmen erfolglos geblieben waren, versetzte er die Arbeitnehmerin in ein anderes, rund zwei Kilometer entferntes Wohnheim desselben Unternehmens. Der Betriebsrat hatte der Versetzung zugestimmt. Die Arbeitnehmerin hielt die Versetzung für unwirksam und klagte dagegen. Sie argumentierte, ihr langjähriger Einsatz in dem Wohnheim habe den Arbeitsort faktisch festgelegt. Außerdem habe der Arbeitgeber nicht ausreichend aufgeklärt, wer die Konflikte verursacht habe.
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