Rechtsmissbräuchliche Bewerbung: Keine Entschädigung für AGG-Hopper
Worum geht es?
Ein 50-jähriger promovierter Jurist mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 90 hatte sich auf eine freie Stelle in leitender Position im Produktmanagement eines europaweit tätigen Bildungsunternehmens beworben. Sein Wohnort lag rund 570 km vom Arbeitsort entfernt, ein alternativer Standort war 130 km entfernt. Nachdem das Unternehmen seine Bewerbung abgelehnt hatte, zog er vor Gericht und klagte auf Zahlung einer Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern, mindestens 45.000 Euro. Er behauptete, das Unternehmen habe ihn diskriminiert, weil es ihn aufgrund seiner Behinderung nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen habe. Der Bewerber war bereits durch zahlreiche Antidiskriminierungsklagen aufgefallen, bei denen er Entschädigungen geltend machte.
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