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Urteil
13. April 2026

Keine Krankschreibung ohne persönliche Untersuchung

UTB+
Keine Krankschreibung ohne persönliche Untersuchung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Antonio_Diaz
Ein ärztliches Attest hat einen hohen Beweiswert. Stellt ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus, ohne den Patienten persönlich untersucht zu haben, kann der Arbeitgeber berechtigte Zweifel an der AU haben. Laut dem LAG Niedersachsen besteht in einem solchen Fall kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Worum geht es?

Eine Arbeitnehmerin war bei einer Gebäudereinigung als Reinigungskraft beschäftigt. Sie war damit betraut, den Innenbereich von Schulen und Kindergärten zu reinigen. Die Tätigkeit stellte zunehmend eine Belastung für sie dar. Sie litt unter Schlafstörungen, Erschöpfung, Angstzuständen und Zittern aufgrund hoher Belastung bei der Arbeit. Am 12.08.2024 stellte ihre Ärztin eine AU für vier Tage aus, ohne die Symptome genauer zu hinterfragen. Am selben Tag kündigte die Arbeitnehmerin ihr Arbeitsverhältnis zum 15.09.2024. Bis zum 13.09.2024 erhielt sie noch drei weitere AU. Am 01.10.2024 nahm sie eine neue Arbeitsstelle an. Die Arbeitgeberin zweifelte die Arbeitsunfähigkeit an und verweigerte die Lohnfortzahlung. Die Krankschreibung falle zeitlich mit der Kündigung zusammen und die AU gelte passgenau bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Arbeitnehmerin fühlte sich ungerecht behandelt und klagte auf Entgeltfortzahlung.

Daniel Roth
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