Drogenkonsum am Arbeitsplatz ist ein absolutes No-Go. Wer verdächtigt wird, am Arbeitsplatz Kokain konsumiert zu haben, muss deshalb damit rechnen, fristlos gekündigt zu werden. Das gilt laut einem Urteil des LAG Niedersachsen auch für freigestellte Betriebsratsmitglieder, die besonderen Kündigungsschutz genießen.
Ein Klaps auf den Po einer Kollegin während einer Betriebsfeier ist kein Kompliment, sondern eine sexuelle Belästigung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Das hat das ArbG Siegburg entschieden und damit die Kündigungsschutzklage eines sexuell übergriffigen Arbeitnehmers abgewiesen.
Niemand kann immer gleichbleibend gut arbeiten. So kommt es vor, dass Arbeitnehmer auch mal Fehler machen oder schwächere Leistungen abliefern, die das Arbeitsergebnis mindern. Juristen sprechen hier von einer „Schlechtleistung“. Eine einmalige Schlechtleistung ist laut dem ArbG Düsseldorf kein Grund für eine fristlose Kündigung.
Weil er in öffentlichen Äußerungen die verfasste Staatlichkeit Israels in Zweifel gezogen und dadurch seine gegenüber der Arbeitgeberin bestehenden arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hatte, erklärte das ArbG Halle die Kündigung eines bei der Max-Planck-Gesellschaft beschäftigten Wissenschaftlers für rechtens.
Wer als Angestellter E-Mails von Kunden seines Arbeitgebers an ein Konkurrenzunternehmen weiterleitet, an dem er selbst beteiligt ist, verstößt gegen das in einem Arbeitsverhältnis geltende Wettbewerbsverbot. Laut einem Urteil des LAG Köln kann ein solcher Verstoß einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen.
Verletzt ein Arbeitnehmer wiederholt und in grober Weise grundlegende Sorgfaltspflichten, so handelt es sich laut einem Urteil des LAG Niedersachsen dabei um ein arbeitsplatzunabhängiges Fehlverhalten, das dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb unzumutbar macht.
Wer seinem Arbeitgeber vormacht, krank zu sein und ihn so über das Bestehen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit täuscht, muss bei Auffliegen des Schwindels damit rechnen, seinen Job zu verlieren. Laut dem LAG Niedersachsen rechtfertigt eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Das LAG Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Redakteurs als wirksam erachtet, der sich in den sozialen Netzwerken antisemitisch geäußert hatte. Sein Berufen auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit war erfolglos geblieben, weil er als Angestellter eines Tendenzbetriebes verpflichtet ist, die Tendenz seines Arbeitgebers zu wahren.
Eine fristlose Kündigung steht und fällt mit dem Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 626 Abs. 1 BGB. Vor Gericht wird oft darüber gestritten, ob der zugrunde liegende Sachverhalt die Anforderungen dieser Vorschrift erfüllt. Laut dem LAG Thüringen ist das der Fall, wenn eine Praxisangestellte eine Patientenakte manipuliert.
Der Rauswurf eines sich noch in der Probezeit befindlichen Auszubildenden des Axel-Springer-Konzerns, der ein Video mit dem Titel „Wie entsteht eine Lüge“ über die Berichterstattung seines Arbeitgebers zum Angriff der Hamas auf Israel bei YouTube eingestellt hatte, ist laut dem ArbG Berlin wirksam.