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Urteil
27. März 2026

Kürzung einer Anwesenheitsprämie wegen Streiktagen ist zulässig

UTB+
Kürzung einer Anwesenheitsprämie wegen Streiktagen ist zulässig
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Torsten Asmus
Kürzt eine Betriebsvereinbarung eine freiwillige Anwesenheitsprämie auch bei streikbedingten Fehltagen, so liegt darin keine verdeckte Streikbruchprämie, entschied das LAG Nürnberg. Zweck der Regelung sei die Honorierung geleisteter Arbeitszeit und nicht die Sanktionierung streikender Beschäftigter.

Worum geht es?

In einem Unternehmen existierte eine Betriebsvereinbarung (BV), die eine jährliche Sonderzahlung für Anwesenheitstage in Form einer 100 %-Rabatt-Gutschrift auf der Mitarbeiterkarte vorsah. Ab dem vierten „individuellen Fehltag“ sollte die Prämie je Tag um 1/60 gekürzt werden. Erfasst war grundsätzlich jedes Fernbleiben von der Arbeit.

Daniel Roth
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