Kürzung einer Anwesenheitsprämie wegen Streiktagen ist zulässig
Worum geht es?
In einem Unternehmen existierte eine Betriebsvereinbarung (BV), die eine jährliche Sonderzahlung für Anwesenheitstage in Form einer 100 %-Rabatt-Gutschrift auf der Mitarbeiterkarte vorsah. Ab dem vierten „individuellen Fehltag“ sollte die Prämie je Tag um 1/60 gekürzt werden. Erfasst war grundsätzlich jedes Fernbleiben von der Arbeit.
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