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Urteil
28. April 2026

Herztod nach massiver Stressbe­lastung als Arbeitsunfall anerkannt

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Stress am Arbeitsplatz kann Herz und Kreislauf belasten. Studien zufolge ist erheb­licher Arbeitsstress mit einem deutlich erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbunden. Laut dem SG Dortmund hat eine Witwe, deren Mann einem plötz­lichen Herztod am Arbeitsplatz erlag, Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen.

Worum geht es?

Ein 52-jähriger Security-Mitarbeiter war 2021 in einer Asylbewerber-Unterkunft beschäftigt. Im Rahmen einer ärztlichen Sprechstunde verlangte ein Bewohner Medikamente. Nachdem der behandelnde Arzt die Forderung abgelehnt hatte, kam es zu einer tätlichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf die Security-Kraft kollabierte und verstarb. Die Obduktion ergab einen plötzlichen Herztod. Die Witwe beantragte Hinterbliebenenleistungen durch die Berufsgenossenschaft. Diese lehnte mit der Begründung ab, der Tod sei kein Arbeitsunfall, da keine äußeren Verletzungen festgestellt worden seien. Die Witwe war damit nicht einverstanden und klagte auf Hinterbliebenenleistungen der Unfallversicherung.

Daniel Roth
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