Sicherheitspersonal darf Kopftuch tragen
Worum geht es?
Eine türkischstämmige Muslima hatte sich 2023 auf eine freie Stelle als Luftsicherheitsassistentin am Hamburger Flughafen beworben. Nachdem sie eine Absage erhalten hatte und auf Nachfrage nur vage Auskünfte zu den Gründen erhielt, klagte sie auf Entschädigung. Sie fühlte sich im Bewerbungsverfahren aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit benachteiligt, weil sie zu Unrecht allein wegen des Kopftuchs nicht weiter berücksichtigt worden sei. Das Unternehmen berief sich auf angebliche Lücken im Lebenslauf. Zudem seien Mitarbeitende an den Sicherheitskontrollen sogenannte Amtsträger und unterlägen damit ähnlich wie Beamte einem „Neutralitätsgebot“.
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