Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
12. März 2026

Sicherheitspersonal darf Kopftuch tragen

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Das Thema Kopftuch beschäftigt die Arbeitsgerichte regelmäßig. Jetzt hat das BAG klargestellt, dass am Flughafen tätige Luftsicherheitsassistentinnen auch mit religiösem Kopftuch arbeiten dürfen. Ein pauschales Verbot oder eine Absage wegen des Kopftuchs ist eine unzulässige Benachteiligung nach dem AGG.

Worum geht es?

Eine türkischstämmige Muslima hatte sich 2023 auf eine freie Stelle als Luftsicherheitsassistentin am Hamburger Flughafen beworben. Nachdem sie eine Absage erhalten hatte und auf Nachfrage nur vage Auskünfte zu den Gründen erhielt, klagte sie auf Entschädigung. Sie fühlte sich im Bewerbungsverfahren aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit benachteiligt, weil sie zu Unrecht allein wegen des Kopftuchs nicht weiter berücksichtigt worden sei. Das Unternehmen berief sich auf angebliche Lücken im Lebenslauf. Zudem seien Mitarbeitende an den Sicherheitskontrollen sogenannte Amtsträger und unterlägen damit ähnlich wie Beamte einem „Neutralitätsgebot“.

Daniel Roth
+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 20 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.