Laut dem LAG Köln kann sich der Inhaber eines Kleinbetriebes bei Ausspruch einer Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang berufen. Rügt die gekündigte Arbeitnehmerin, dass die Kündigung gegen das Maßregelungsverbot verstoße, muss sie das Vorliegen der Voraussetzungen des § 612a BGB nachweisen.
In Berufen mit Publikumsverkehr kann es mitunter vorkommen, dass die Nerven blank liegen. Auch wenn es schwer fällt, sollten Beschäftigte in solchen Situationen möglichst gelassen bleiben und sich nicht zu unüberlegten Handlungen hinreißen lassen. Denn eine Überreaktion kann laut dem ArbG Göttingen im Verlust des Arbeitsplatzes münden.
Will der Arbeitgeber Stellen abbauen, muss er zunächst den Betriebsrat über sein Vorhaben informieren und um dessen Stellungnahme ersuchen, die er seiner Massenentlassungsanzeige beizufügen hat. Laut einem Beschluss des BAG kann der Betriebsrat auch im Rahmen eines Interessenausgleichs Stellung beziehen.
Mit einer auf den ersten Blick kurios anmutenden Fragestellung musste sich das LAG Schleswig-Holstein befassen: Kann das Schwenken eines Filetiermessers eine fristlose Kündigung rechtfertigen? Die Antwort lautete „Nein“, weil der für eine kündigungsrelevante Bedrohung nötige bedingte Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte.
Arbeitgebern ist es nach einem Urteil des Sächsischen LAG nicht erlaubt, die beim Zutritt zum Betrieb per elektronischer Zeiterfassung entstehenden Daten ohne Wissen der Beschäftigten zu erfassen. Eine auf solchen Daten beruhende Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges sei unwirksam, weil diese nicht als Beweismittel verwertbar seien.
Plant der Arbeitgeber, seinen Betrieb etappenweise zu schließen, gelten nach einem Urteil des LAG Düsseldorf für die Sozialauswahl hinsichtlich der betriebsbedingten Kündigungen spezielle Regeln. So seien grundsätzlich die sozial schutzwürdigsten Beschäftigten mit den Abwicklungsarbeiten zu betrauen.
Einem Arbeitnehmer, der verbotswidrig den Akku seines Fahrzeuges im Betrieb auflädt, darf nicht fristlos gekündigt werden, wenn es der Arbeitgeber grundsätzlich duldet, dass Beschäftigte ihr privates Handy im Betrieb aufladen. Das geht aus einer Entscheidung des ArbG Duisburg hervor. Eine Abmahnung wäre ausreichend gewesen.
Vor rund einem halben Jahr, am 02.07.2023, trat das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll es sogenannte Whistleblower vor Benachteiligungen schützen. Wäre das Gesetz schon früher in Kraft getreten, hätte sich folgender Fall sicherlich anders zugetragen.
Einigen sich die Parteien im Zuge eines Kündigungsschutzprozesses auf einen Abwicklungsvertrag, so geschieht dies in der Regel, um einen endgültigen Schlussstrich unter das Arbeitsverhältnis zu ziehen. Zahlt der Arbeitgeber eine angemessene Abfindung, hat der ausgeschiedene Arbeitnehmer später keinen Wiedereinstellungsanspruch.