Weigert sich ein Arbeitnehmer, eine rechtmäßige Arbeitsanweisung des Arbeitgebers zu befolgen, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darf ein Arbeitgeber seine Beschäftigten anweisen, in Texten konsequent zu gendern? Grundsätzlich ja, entschied das LAG Hamburg im Fall einer „Gender-Gegnerin“.
Wer einen Kollegen am Arbeitsplatz körperlich attackiert, riskiert seinen Job, denn ein tätlicher Angriff stellt grundsätzlich einen Kündigungsgrund dar. Entscheidend sind Schwere und Intensität des Vorfalls. Eine kleinere Rangelei rechtfertigt laut dem LAG Hamm keinen Rauswurf.
Nicht jede neue Krankschreibung löst einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus. Schließen sich Krankheitszeiten eng aneinander an, spricht vieles für einen einheitlichen Verhinderungsfall. Das Thüringer LAG hat in einem aktuellen Urteil die hierfür maßgeblichen rechtlichen Maßstäbe weiter konkretisiert.
Elternzeit kann in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Nach einem für junge berufstätige Eltern wichtigen Urteil des LAG Hamm greift der besondere Kündigungsschutz nach dem BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) nicht nur einmal, sondern vor jedem einzelnen Abschnitt.
Wer als Entscheidungsträger in einem Unternehmen eine unberechtigte Höhergruppierung von Betriebsratsmitgliedern abnickt, die dadurch ein unangemessen hohes Gehalt kassieren, riskiert seinen Job. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main hervor.
Wo gehobelt wird, fallen bekanntlich auch Späne – das gilt besonders am Arbeitsplatz, wo es zu Konflikten kommen kann, in denen es auch mal hitzig zugeht und unschöne Worte fallen. Das LAG Düsseldorf entschied kürzlich: Nicht jede unbedachte oder grobe Äußerung gegenüber Vorgesetzten rechtfertigt automatisch eine Kündigung.
Der EuGH hat auf eine Vorlage des BAG bestätigt, dass eine fehlende oder fehlerhafte Massenentlassungsanzeige zur Unwirksamkeit von Kündigungen führen kann. Ohne ordnungsgemäße Anzeige beginnt die 30-tägige Entlassungs-Sperrfrist nicht zu laufen. Eine nachträgliche Korrektur kommt nicht in Betracht.
Wer als Arbeitnehmer in einem Gerichtsverfahren gegen seinen Arbeitgeber vorsätzlich die Unwahrheit sagt, um seine Erfolgsaussichten zu verbessern, verletzt in erheblicher Weise seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht und muss deshalb nach einem Urteil des LAG Niedersachsen mit seinem Rauswurf rechnen.
Wer sich per Mausklick krankschreiben lässt, ohne einen Arzt zu konsultieren, riskiert laut einem aktuellen Urteil des LAG Hamm seinen Job. Demnach verletzt eine online erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ärztliches Gespräch die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht in erheblicher Weise.
Im Zuge eines Betriebsübergangs sind die Beschäftigten vor Kündigungen geschützt. Das ArbG Herford stellte unlängst klar, dass die bloße Mitnahme einzelner Gegenstände, die Verwertung der Marke oder eine Adressänderung nicht automatisch einen Betriebsübergang begründen.