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Kündigungsschutzklage

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Machtmissbrauch
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Sexistische und übergriffige Äußerungen am Arbeitsplatz sind nicht nur moralisch verwerflich, sondern können auch rechtliche Folgen auslösen. Laut einem Urteil des LAG Köln kann in einem solchen Fall eine hohe Abfindung als Entschädigung angemessen sein, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Betroffenen unzumutbar ist.

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Richter und Justitia
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Schwerbehinderte Beschäftigte genießen besonderen Schutz. Bei Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Präventionsverfahren einzuleiten. Das BAG hat nun klargestellt, dass diese Pflicht in der Probezeit nicht besteht, da das Präventionsverfahren an das Kündigungsschutzgesetz geknüpft sei.

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Schadenersatz
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Ein Jurastudent wollte in einem Gastro-Betrieb einen Betriebsrat gründen und verlor deshalb seinen Job. Was wie ein Lehrbuchfall unzulässiger Maßregelung beginnt, endet mit einem bemerkenswerten Urteil des LAG München: Rund 100.000 Euro Schadenersatz sprechen eine deutliche Sprache.

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Arbeitsplatz mit Computern
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Eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub rechtfertigt keine Kündigung, wenn sie auf einem unverschuldeten Ereignis beruht und der Arbeitnehmer sich nachweislich um seine Rückkehr sowie um eine Information des Arbeitgebers bemüht hat. In einem solchen Fall fehlt es nach einem Urteil des ArbG Herne an einer schuldhaften Pflichtverletzung.

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Arzt gibt einer Patientin ein Attest.
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Das in § 612a BGB geregelte Maßregelungsverbot schützt Beschäftigte davor, benachteiligt zu werden, weil sie ihre Rechte ausüben. Nach Ansicht des Hessischen LAG stellt eine Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Krankmeldung jedoch nicht automatisch einen Verstoß gegen dieses Verbot dar.

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EuGH stärkt Rechte von Schwangeren: Zweiwochenfrist ist zu kurz
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Wer es als Arbeitnehmer unverschuldet verpasst hat, rechtzeitig Kündigungsschutzklage zu erheben, kann innerhalb von zwei Wochen eine „verspätete Klage“ einreichen. Laut dem EuGH ist im Falle einer Schwangeren, die zum Zeitpunkt der Kündigung noch nichts von ihrer Schwangerschaft wusste, diese zweiwöchige Frist zu kurz bemessen.

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Debatte im Büro
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Betriebsversammlungen dienen dem Austausch zwischen Arbeitgeber und Belegschaft. Der Betriebsrat soll deshalb zumindest einmal im Quartal zu einer Betriebsversammlung einladen. Nicht selten kommt es dort zu hitzigen Debatten. Eine dabei geäußerte polemische Kritik am Arbeitgeber ist laut dem ArbG Fulda kein Kündigungsgrund.

Drohen Beschäftigte dem Arbeitgeber damit, den Betrieb zu verlassen, wenn er einen bestimmten Kollegen nicht rausschmeißt, rechtfertigt dieses Szenario allein keinen Rauswurf. Eine „Druckkündigung“ setzt vielmehr voraus, dass sich der Arbeitgeber im Vorfeld aktiv vor den Kollegen gestellt hat, um den aufgebauten Druck wieder abzuwenden.

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Baumeister
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Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und abzuberufen. So will es das Gesetz. Sofern der Betriebsrat der Kündigung einer Sifa ausdrücklich zugestimmt hat, ist die Kündigung auch wirksam, wenn er zur Abberufung der Sifa nicht explizit „Ja“ gesagt hat.

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Oberkörper in schwarzem Anzug hält Papierstapel vor seiner Brust
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Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass der Betriebsrat den Arbeitgeber nicht unmittelbar daran hindern kann, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Mittelbar nimmt das Gremium hingegen Einfluss, weil sich die im Vorfeld einer Kündigung obliga­torische Anhörung für so manchen Arbeitgeber als unüberwindbare Hürde erweist.

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