Bestreitet ein Arbeitnehmer den Empfang eines Kündigungsschreibens, muss der Arbeitgeber den Zugang beweisen. Um den wirksamen Zugang einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben gerichtsfest zu beweisen, muss der Arbeitgeber laut einem Urteil des BAG den Auslieferungsbeleg der Post vorlegen.
Eine erhebliche Alkoholisierung entschuldigt kein sexuell übergriffiges und belästigendes Verhalten. Das geht aus einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz im Fall eines Angestellten hervor, der den sexuellen Übergriff auf zwei Kolleginnen mit einem infolge eines Rausches erlittenen Kontrollverlust zu entschuldigen versuchte.
Die deutsche Wirtschaft stagniert das dritte Jahr in Folge und die Prognosen der Wirtschaftsforscher machen wenig Hoffnung auf schnelle Besserung. Zunehmend spiegelt sich die anhaltend schlechte wirtschaftliche Lage auch in den Unternehmen wider, die Personal abbauen, sodass die Anzahl der betriebsbedingten Kündigungen steigt.
Laut dem BAG ist die Suche nach einem neuen Job in der Kündigungsfrist kein Muss. Wer also die Kündigung erhält und bis zum Ende der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt wird, muss sich während der Freistellung nicht um einen neuen Job bemühen, um den bisherigen Arbeitgeber von Lohnzahlungen zu entlasten.
Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass die Anhörung des Betriebsrats im Vorfeld einer Kündigung keine bloße Förmelei ist, sondern ein unverzichtbares Verfahren, um das Gremium in die Lage zu versetzen, Einfluss auf die Willensbildung des Arbeitgebers zu nehmen. Fehler bei der Anhörung verzeihen die Gerichte nicht.
Plant der Arbeitgeber einen Stellenabbau im Umfang einer Massenentlassung, muss er den Betriebsrat detailliert über seine Kündigungspläne informieren. Konsultiert er den falschen Betriebsrat, sind spätere Kündigungen laut einem Urteil des LAG Düsseldorf allein aus diesem Grund unwirksam.
Verwendet ein Arbeitgeber im Kündigungsschreiben einen falschen Firmenstempel, hat dies laut einem Urteil des ArbG Suhl keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung, sofern der Aussteller der Kündigung für den Gekündigten dennoch eindeutig erkennbar sei.
Das LAG Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Redakteurs als wirksam erachtet, der sich in den sozialen Netzwerken antisemitisch geäußert hatte. Sein Berufen auf das Grundrecht auf Meinungsfreiheit war erfolglos geblieben, weil er als Angestellter eines Tendenzbetriebes verpflichtet ist, die Tendenz seines Arbeitgebers zu wahren.
Dass ein Arbeitgeber Kündigungen ausspricht, um Personalkosten zu sparen, kommt häufiger vor. Die von der Rechtsprechung für diesen Fall entwickelten Anforderungen sind jedoch hoch. Laut dem ArbG Erfurt muss der Arbeitgeber seine Entscheidung hinsichtlich ihrer organisatorischen Durchführbarkeit und zeitlichen Nachhaltigkeit verdeutlichen.