Gericht spricht Lohnfortzahlung zu: Ärztin bestätigt Krankschreibung
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer war bei einem Verkehrsbetrieb als Elektroniker beschäftigt. Mit Schreiben vom 15.03.2024 kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 30.04.2024. Die Personalabteilung wies ihn zutreffend darauf hin, dass aufgrund der tariflichen Regelungen eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum 31.05.2024 einzuhalten sei.
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