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Büropersonal für Betriebsrat bleibt unverzichtbar
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Digitale Tools und KI verändern auch die Betriebsratsarbeit – können aber keine Assistenz ersetzen. Betriebsräte können daher auch im digitalen Zeitalter weiterhin personelle Unterstützung im Büro verlangen.

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Beratung durch Sachverständigen nur bei konkretem Bedarf
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Betriebsräte greifen bei komplexen Themen bisweilen auf externe Berater zurück. Diese Hilfe ist jedoch nicht immer zulässig. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern stellte unlängst klar, dass ein Sachverständiger nur hinzugezogen werden darf, wenn dies tatsächlich erforderlich ist. Bloße Zweckmäßigkeit reicht nicht aus.

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Betriebsrat setzt Seminar­besuch im Eilverfahren durch
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Das Hessische LAG hat vor Kurzem den weiten Entscheidungsspielraum des Betriebsrats bei der Auswahl von Schulungsveranstaltungen betont und die selbstständige Bewertung von Inhalt, Format und Ort der Qualifizierung hervorgehoben.

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Betriebsräte stehen häufig vor komplexen betrieblichen Entscheidungen, etwa bei Systemumstellungen oder organisatorischen Änderungen. Externe Sachverständige können dabei wertvolle Unterstützung leisten. Das LAG Köln entschied, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber die Kosten dafür tragen muss.

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Seminar
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Immer mehr Beschäftigte leiden unter Stress, Überlastung und zunehmender Arbeitsverdichtung. Die Folge ist eine seit Jahren anhaltende Zunahme psychischer Erkrankungen, die 2024 bereits rund 17 % aller krankheitsbedingten Fehltage ausmachten. Vor diesem Hintergrund gewinnt auch das Thema Burnout zunehmend an Bedeutung.

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Klassiker - Säulen des Supreme Courts
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Ihr Amt bringt es mit sich, dass Sie mit teilweise sehr abstrakten Begrifflichkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen konfrontiert werden. Dieses Glossar soll Ihnen dabei helfen, im Begriffsdschungel rund um das Thema Betriebsratsschulung den Durchblick zu behalten.

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Arbeitgeber muss komplette Kosten für Lärmschutzseminar tragen
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Wird im Rahmen eines fünftägigen Betriebsratsseminars zum Thema „Lärm“ an einem Tag nicht betriebsbezogen erforderliches Wissen über „Lärm“ vermittelt, so muss der Arbeitgeber dennoch die vollständigen Seminarkosten übernehmen. Das geht aus einer Entscheidung des LAG Thüringen hervor.

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Nicht erforderlich: Worthülsen des Betriebsrats sind zu wenig
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Vor den Gerichten wird häufig darüber gestritten, ob der Arbeitgeber die Kosten einer Betriebsratsschulung übernehmen muss. Das ist der Fall, wenn das im Rahmen der Schulung vermittelte Wissen für die Betriebsratsarbeit „erforderlich“ ist. Bestreitet der Arbeitgeber die Erforderlichkeit, muss der Betriebsrat stichhaltige Argumente liefern.

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Freundlich lächelnde junge Dame mit langen braunen Haaren
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Die Grundsätze für die Teilnahme an Betriebsratsschulungen gelten auch im Restmandat. D. h., der Arbeitgeber kann die Kostenüber­nahme nicht mit dem Argument ablehnen, die Betriebsratsmitglieder würden wegen einer Umstrukturierung alsbald ihr Amt verlieren.

Will der Betriebsrat ein im Betriebsverfassungsgesetz verankertes Recht wahrnehmen und ist diesbezüglich Eile geboten, kann er von der Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes Gebrauch machen und z. B. die Teilnahme an Betriebsratsschulungen im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzen. Das hat das Hessische LAG entschieden.

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