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Ratgeber
13. August 2026

Von der Information zur tragfähigen Vereinbarung: So gehen Sie vor

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Von der Information zur tragfähigen Vereinbarung: So gehen Sie vor
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/AndreyPopov
Tragfähige Vorschläge des Betriebsrats zur Beschäftigungssicherung erfordern Fakten statt Vermutungen. Aussagekräftige Kennzahlen und Einblick in die Personal-, Produktions- und Investitionsplanung bilden die Grundlage für überzeugende Vorschläge des Betriebsrats. Welche Informationen muss der Arbeitgeber rechtzeitig liefern – und wie fordert das Gremium sie gezielt an?

Informationsrechte gezielt verbinden

Für die Beschäftigungssicherung muss der Betriebsrat konkrete Veränderungspläne, die Personalplanung sowie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu einem Gesamtbild zusammenfügen. Einen pauschalen Anspruch auf sämtliche Unternehmensdaten verschafft § 92a BetrVG nicht. Welche Informationen der Arbeitgeber liefern muss, richtet sich nach der jeweiligen Aufgabe des Betriebsrats und der einschlägigen Anspruchsgrundlage.

Daniel Roth
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