Von der Information zur tragfähigen Vereinbarung: So gehen Sie vor
Informationsrechte gezielt verbinden
Für die Beschäftigungssicherung muss der Betriebsrat konkrete Veränderungspläne, die Personalplanung sowie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu einem Gesamtbild zusammenfügen. Einen pauschalen Anspruch auf sämtliche Unternehmensdaten verschafft § 92a BetrVG nicht. Welche Informationen der Arbeitgeber liefern muss, richtet sich nach der jeweiligen Aufgabe des Betriebsrats und der einschlägigen Anspruchsgrundlage.
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