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Kostenübernahme

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Freundlich lächelnde junge Dame mit langen braunen Haaren
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Gradyreese

Die Grundsätze für die Teilnahme an Betriebsratsschulungen gelten auch im Restmandat. D. h., der Arbeitgeber kann die Kostenüber­nahme nicht mit dem Argument ablehnen, die Betriebsratsmitglieder würden wegen einer Umstrukturierung alsbald ihr Amt verlieren.

Will der Betriebsrat ein im Betriebsverfassungsgesetz verankertes Recht wahrnehmen und ist diesbezüglich Eile geboten, kann er von der Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes Gebrauch machen und z. B. die Teilnahme an Betriebsratsschulungen im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzen. Das hat das Hessische LAG entschieden.

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Zwei Frauen mit Headset
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Blue Planet Studio

Der Arbeitgeber muss grundsätzlich die Kosten für Simultandolmetscher und deren technische Ausrüstung für die Übersetzung während einer Betriebsversammlung in erforderlichem Umfang erstatten. Bei einer Vielzahl exotischer Sprachen kann eine Kostenübernahme laut dem LAG Sachsen jedoch unverhältnismäßig sein.

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