Noch immer verlassen sich viele Arbeitgeber bei der Übermittlung rechtserheblicher Erklärungen auf das Einwurf-Einschreiben im Scan-Verfahren. Das BAG hat entschieden, dass diese Form der Zustellung keinen Anscheinsbeweis für den Zugang mehr begründet. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die betriebliche Praxis.
Die Diagnose eines Kollegen gehört nicht in eine WhatsApp-Gruppe. Verbreitet eine Arbeitnehmerin Gesundheitsdaten eines arbeitsunfähig erkrankten Kollegen und verspottet ihn zudem, so verletzt sie dessen Datenschutzrechte. Nach einem Urteil des ArbG Siegburg kann ein solches Verhalten einen Schadenersatzanspruch auslösen.
Darf der Arbeitgeber von arbeitsunfähigen Beschäftigten verlangen, auf offene oder dringende Arbeiten hinzuweisen? Das LAG Baden-Württemberg hat dieser Praxis enge Grenzen gesetzt und eine weit gefasste Vertragsklausel für unwirksam erklärt.
Wer sich über mehrere Jahre hinweg wiederholt unmittelbar nach abgelehnten
Urlaubsverlängerungen arbeitsunfähig meldet, muss damit rechnen, dass der
Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert wird und somit ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung entfällt.
Ein seit Jahren krankgeschriebenes Betriebsratsmitglied wollte trotz weiterhin bestehender Erkrankung wieder im Gremium mitwirken. Der Betriebsrat lehnte ab – zu Unrecht. Laut dem LAG Hessen bedeutet Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch Amtsunfähigkeit.
Wer bereits vor einem anerkannten Arbeitsunfall an einer chronischen Schmerzstörung litt, muss nachweisen, dass spätere Beschwerden eindeutig auf den Unfall zurückzuführen sind. Fehlt dieser Nachweis, entfallen laut einer Entscheidung des LSG Baden-Württemberg Ansprüche auf Verletztengeld, Heilbehandlung und Haushaltshilfe.
Nach einer Tätowierung kann es zu Komplikationen wie Entzündungen kommen. Führt eine solche Komplikation zur Arbeitsunfähigkeit, kann der Anspruch auf Entgeltfortzahlung laut dem LAG Schleswig-Holstein entfallen – wenn dem Arbeitnehmer ein grob fahrlässiges Eigenverschulden an der Erkrankung vorzuwerfen ist.
Urlaub dient Erholungszwecken und ist deshalb zwingend. Demnach dürfen Arbeitnehmer laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) weder auf ihren gesetzlichen Mindesturlaub noch auf die finanzielle Abgeltung desselben verzichten – auch nicht im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs.
Wer wegen einer psychogenen Erschöpfung krankgeschrieben ist, darf trotz der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit „fröhlich durch die Innenstadt bummeln“ und Gartenpartys besuchen. Derlei Aktivitäten sind laut dem LAG Sachsen nicht dazu geeignet, Zweifel am tatsächlichen Vorliegen der Erkrankung zu begründen.
Wer seinem Arbeitgeber vormacht, krank zu sein und ihn so über das Bestehen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit täuscht, muss bei Auffliegen des Schwindels damit rechnen, seinen Job zu verlieren. Laut dem LAG Niedersachsen rechtfertigt eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.