Datenschutzverstoß in WhatsApp-Chat löst Schadenersatz aus
Worum geht es?
Ein Arzt in Weiterbildung fühlte sich kurz vor einem Wochenenddienst krank und ließ sich in der Klinik untersuchen. Nach der ärztlichen Untersuchung meldete er sich arbeitsunfähig. Dadurch musste eine Stationsärztin kurzfristig den Wochenenddienst übernehmen. Über diese zusätzliche Belastung war sie verärgert. Ihren Unmut äußerte sie in einer WhatsApp-Gruppe, indem sie die Diagnosen ihres erkrankten Kollegen preisgab. Darüber hinaus stellte sie dessen Arbeitsunfähigkeit öffentlich infrage und schrieb, er habe vermutlich gar nichts Ernstes, sondern wohl lediglich „einen Pups quer sitzen“. Die Chatgruppe diente mehreren Ärzten der Klinik dazu, organisatorische Themen wie Urlaubsplanung, Krankmeldungen und Dienstübernahmen abzustimmen. Der betroffene Arzt fühlte sich durch die WhatsApp-Postings der Kollegin in seinen Persönlichkeits- und Datenschutzrechten verletzt. Seine Gesundheitsdaten seien ohne Berechtigung weitergegeben worden. Er verklagte die Stationsärztin auf immateriellen Schadenersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
…