BAG kippt Anscheinsbeweis für Einwurf-Einschreiben
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer war im Zeitraum von drei Jahren insgesamt 152 Tage arbeitsunfähig erkrankt. Sein Arbeitgeber hatte mehrfach ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) eingeleitet und ihn insgesamt siebenmal zu entsprechenden Gesprächen eingeladen. Nachdem der Arbeitnehmer erneut über einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt ausgefallen war, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufgrund häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten fristgerecht. Im anschließenden Kündigungsschutzprozess bestritt der Arbeitnehmer den Zugang der letzten bEM-Einladung. Der Arbeitgeber konnte lediglich den Einlieferungsbeleg und den Sendungsverlauf eines Einwurf-Einschreibens der Deutschen Post vorlegen. Er meinte, dadurch den Zugang des Schreibens ausreichend nachgewiesen zu haben.
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