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Urteil
13. August 2026

BAG kippt Anscheinsbeweis für Einwurf-Einschreiben

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BAG kippt Anscheinsbeweis für Einwurf-Einschreiben
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/kzenon
Noch immer verlassen sich viele Arbeitgeber bei der Übermittlung rechtserheblicher Erklärungen auf das Einwurf-Einschreiben im Scan-Verfahren. Das BAG hat entschieden, dass diese Form der Zustellung keinen Anscheinsbeweis für den Zugang mehr begründet. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die betriebliche Praxis.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer war im Zeitraum von drei Jahren insgesamt 152 Tage arbeitsunfähig erkrankt. Sein Arbeitgeber hatte mehrfach ein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) eingeleitet und ihn insgesamt siebenmal zu entsprechenden Gesprächen eingeladen. Nachdem der Arbeitnehmer erneut über einen längeren Zeitraum krankheitsbedingt ausgefallen war, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aufgrund häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten fristgerecht. Im anschließenden Kündigungsschutzprozess bestritt der Arbeitnehmer den Zugang der letzten bEM-Einladung. Der Arbeitgeber konnte lediglich den Einlieferungsbeleg und den Sendungsverlauf eines Einwurf-Einschreibens der Deutschen Post vorlegen. Er meinte, dadurch den Zugang des Schreibens ausreichend nachgewiesen zu haben.

Daniel Roth
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