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Arbeitsunfähigkeit

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Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ist Kündigungsgrund
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Gazometr
Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ist Kündigungsgrund

Wer seinem Arbeitgeber vormacht, krank zu sein und ihn so über das Bestehen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit täuscht, muss bei Auffliegen des Schwindels damit rechnen, seinen Job zu verlieren. Laut dem LAG Niedersachsen rechtfertigt eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

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Dame in weißer Bluse packt persönliche Bürogegenstände in Karton
Bild: © nathaphat/iStock/Getty-Images-Plus

Laut dem LAG Köln kann sich der Inhaber eines Kleinbetriebes bei Ausspruch einer Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang berufen. Rügt die gekündigte Arbeitnehmerin, dass die Kündigung gegen das Maßregelungsverbot verstoße, muss sie das Vorliegen der Voraussetzungen des § 612a BGB nachweisen.

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