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Rechte des Betriebsrates

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Einigungsstelle darf Bonustopf nicht selbst festlegen
Bild: ©AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt, dass eine Einigungsstelle nicht über die Höhe des Budgets für Bonuszahlungen entscheiden darf. Ein Einigungsstellenspruch zur erfolgsabhängigen Vergütung ist daher unwirksam, wenn er das Bonusvolumen festlegt oder die Entscheidung über dessen Verteilung weitgehend dem Arbeitgeber überlässt.

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Höhere Vergütung für Betriebsratsmitglieder: BAG setzt hohe Hürden
Bild: © seb_ra / iStock / Getty Images Plus

Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder sorgt seit Jahren für Rechtsunsicherheit. Das BAG hat nun die Voraussetzungen einer sogenannten fiktiven Beförderung präzisiert und klargestellt, warum bloße Entwicklungsmöglichkeiten nicht ausreichen, um eine höhere Vergütung zu beanspruchen.

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Betriebsrat hat kein Recht auf Spezialschulung zu Konzernsoftware
Bild: © Lacheev / iStock / Getty Images Plus

Ein Schulungsanspruch setzt voraus, dass der Betriebsrat die vermittelten Kenntnisse für seine Aufgaben tatsächlich benötigt. Liegt die Zuständigkeit für die Einführung einer Konzernsoftware beim Gesamtbetriebsrat, kann ein örtlicher Betriebsrat seine Mitglieder grundsätzlich nicht zu einer Spezialschulung entsenden.

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Dienstpläne nur mit Betriebsrat: Gericht stoppt Arbeitgeber
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Klare Ansage des LAG Berlin-Brandenburg: Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Dienstplangestaltung lässt sich nicht durch organisatorische Änderungen umgehen. Das gilt selbst dann, wenn Leitungsfunktionen oder Entscheidungsbefugnisse ins Ausland verlagert werden.

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Versetzung zur Herstellung des Betriebsfriedens ist rechtens
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Dauerhafte Konflikte in einem Team können die Versetzung eines Teammitglieds rechtfertigen. Laut dem LAG Mecklenburg-Vorpommern muss der Arbeitgeber vor einer solchen Versetzung nicht lückenlos klären, wer den Konflikt verursacht hat. Entscheidend ist, dass die Versetzung geeignet ist, den Betriebsfrieden wiederherzustellen.

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Steuerkarte genügt für Betriebsratsanhörung
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Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat umfassend über die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers informieren. Welche Bedeutung dabei Unterhaltspflichten haben und wie weit die Informationspflicht hier reicht, hat das LAG Bremen präzisiert.

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Klage gescheitert: Arbeitgeber muss unberechtigte Zahlung beweisen­
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Hat der Arbeitgeber Überstunden abgerechnet und ausbezahlt, kann er diese nicht allein aufgrund später aufkommender Zweifel zurückfordern. Eine hohe Zahl vergüteter Überstunden und laufende Ermittlungen gegen Vorgesetzte reichen nach einem Urteil des ArbG Nordhausen nicht aus, um bereits ausgezahlte Vergütung zurückzufordern.

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