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Ratgeber
13. August 2026

Arbeitszeitverkürzung kann Beschäftigung sichern

UTB+
Arbeitszeitverkürzung kann Beschäftigung sichern
Bild: ©AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus
Beschäftigungssicherung kann auch bedeuten, vorübergehend an der Arbeitszeituhr zu drehen. Fehlen Aufträge oder geht die Produktion zurück, kann eine befristete Verkürzung der Arbeitszeit Entlassungen vermeiden. Voraussetzung ist, dass die Betriebsparteien die Aspekte Arbeitszeit, Vergütung, tarifliche Vorgaben und Arbeitsverträge rechtlich aufeinander abstimmen. Aufgabe des Betriebsrats ist es, für eine faire Lastenverteilung sowie verbindliche Beschäftigungsgarantien zu sorgen.

Arbeitszeitverkürzung an Beschäftigungs­garantien koppeln

Arbeiten 40 Vollzeitbeschäftigte vorübergehend nur noch 36 statt 40 Stunden pro Woche, leisten sie zusammen 160 Wochenstunden weniger. Rechnerisch entspricht dies vier Vollzeitstellen. Arbeitsplätze sichert dieses Modell aber nur, wenn tatsächlich in den betroffenen Bereichen weniger Arbeit anfällt und der Arbeitgeber im Gegenzug auf einen entsprechenden Personalabbau verzichtet. Bekannt wurde dieses Vorgehen durch die tariflich abgesicherte Arbeitszeitverkürzung bei Volkswagen in den 1990er-Jahren. In der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 sowie während der Coronapandemie kombinierten viele Betriebe Kurzarbeit mit Arbeitszeitkonten und Qualifizierungsmaßnahmen. Verlässlich wird das Instrument erst als Teil eines Gesamt­pakets mit Befristung, Rückkehrregelung und verbindlichem Kündigungsverzicht.

Daniel Roth
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