Mit Kurzarbeit Kündigungen vermeiden
Zweck der Kurzarbeit: Arbeitsplatzerhalt trotz Auftragsrückgangs
Das arbeitsmarktpolitische Instrument der Kurzarbeit bzw. des Kurzarbeitergeldes soll Unternehmen bei einem vorübergehenden erheblichen Arbeitsausfall, z.B. infolge eines Auftragsrückgangs, in die Lage versetzen, ihre Personalkosten zu verringern, ohne unmittelbar betriebsbedingte Kündigungen aussprechen zu müssen. Die mit der Arbeitszeitverkürzung verbundenen Entgelteinbußen gleicht die Bundesagentur für Arbeit mithilfe des Kurzarbeitergeldes teilweise aus. Das Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich 60 Prozent, für Beschäftigte mit mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind 67 Prozent der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz. Kurzarbeit kann damit beiden Seiten Vorteile bieten: Die Beschäftigungsverhältnisse bleiben zunächst erhalten, während der Arbeitgeber Kündigungen und damit verbundene mögliche Abfindungs- und Prozesskosten vermeiden kann. Gleichzeitig verbleiben das betriebliche Erfahrungswissen und die Qualifikationen der Beschäftigten im Unternehmen. Erholt sich die Auftragslage, kann der Betrieb seine Tätigkeit rasch wieder ausweiten, ohne zunächst neues Personal suchen und einarbeiten zu müssen. Allerdings müssen die Beschäftigten Einkommenseinbußen hinnehmen. Zudem ist mit der Kurzarbeit keine dauerhafte Arbeitsplatzgarantie verbunden.
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