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Ratgeber
13. August 2026

Mit Kurzarbeit Kündigungen vermeiden

UTB+
Mit Kurzarbeit Kündigungen vermeiden
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/Ralf Geithe
Aufgrund der anhaltend schwachen Konjunktur geraten zahlreiche Unternehmen wirtschaftlich unter Druck. Brechen Aufträge ein, können sie ihre Beschäftigten häufig nicht mehr im bisherigen Umfang einsetzen. Das wirtschaftliche Risiko trägt grundsätzlich der Arbeitgeber: Auch wenn er weniger Arbeit anbieten kann, bleibt der Vergütungsanspruch der Beschäftigten regelmäßig bestehen. Einen möglichen Ausweg bietet die Kurzarbeit. Sie ermöglicht es, vorübergehende Arbeitsausfälle zu über­brücken und Personalkosten zu verringern, ohne unmittelbar Arbeitsplätze abzubauen.

Zweck der Kurzarbeit: Arbeitsplatzerhalt trotz Auftragsrückgangs

Das arbeitsmarktpolitische Instrument der Kurzarbeit bzw. des Kurzarbeitergeldes soll Unternehmen bei einem vorübergehenden erheblichen Arbeitsausfall, z.B. infolge eines Auftragsrückgangs, in die Lage versetzen, ihre Personalkosten zu verringern, ohne unmittelbar betriebsbedingte Kündigungen aussprechen zu müssen. Die mit der Arbeitszeitverkürzung verbundenen Entgelteinbußen gleicht die Bundesagentur für Arbeit mithilfe des Kurzarbeitergeldes teilweise aus. Das Kurzarbeitergeld beträgt grundsätzlich 60 Prozent, für Beschäftigte mit mindestens einem berücksichtigungsfähigen Kind 67 Prozent der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz. Kurzarbeit kann damit beiden Seiten Vorteile bieten: Die Beschäftigungsverhältnisse bleiben zunächst erhalten, während der Arbeitgeber Kündigungen und damit verbundene mögliche Abfindungs- und Prozesskosten vermeiden kann. Gleichzeitig verbleiben das betriebliche Erfahrungswissen und die Qualifikationen der Beschäftigten im Unternehmen. Erholt sich die Auftragslage, kann der Betrieb seine Tätigkeit rasch wieder ausweiten, ohne zunächst neues Personal suchen und einarbeiten zu müssen. Allerdings müssen die Beschäftigten Einkommenseinbußen hinnehmen. Zudem ist mit der Kurzarbeit keine dauerhafte Arbeitsplatzgarantie verbunden.

Daniel Roth
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