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Autor: kappenm

Keine Betriebsratswahl im Liefergebiet

Bei Lieferdiensten sind viele Fahrer in sogenannten Remote-Cities tätig, also in reinen Liefergebieten ohne eigene Verwaltungs- oder Leitungsstrukturen des Unternehmens. Für solche Einheiten kann laut dem BAG kein eigener Betriebsrat gewählt werden.

Begünstigung: Kein Ersatz für entgangene Dienstwagennutzung

Betriebsratsmitglieder dürfen aufgrund ihres Mandats weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Deshalb besteht laut dem LAG Niedersachsen kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für einen während der Mandatsausübung zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen, weil dies eine unzulässige Begünstigung darstelle.

Scheinarbeitsverhältnis verschafft keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld

Angesichts der derzeit prekären wirtschaftlichen Lage greifen viele Unternehmen auf Kurzarbeit zurück. Ein Arbeitsverhältnis, das ausschließlich zum Zweck des Bezugs von Kurzarbeitergeld abgeschlossen wird, berechtigt laut dem LSG Darmstadt zu keinen Sozialleistungen, weil es als nichtiges Scheinarbeitsverhältnis gilt.

Entgegenkommen ist kein Kündigungsgrund

Vor Umstrukturierungen dürfen Führungskräfte keine Maßnahmen ergreifen, die dem Unternehmen schaden oder die Verhandlungsposition gegenüber Beschäftigten schwächen. Die Weitergabe vertraulicher Infos oder freigiebiges Verhalten gegenüber der Belegschaft kann eine Pflichtverletzung darstellen, ist aber kein Kündigungsgrund.

Zutrittsverbot kassiert: Gekündigte Betriebsrätin darf Betrieb betreten

Erfreuliche Nachrichten aus Nürnberg kurz vor den Betriebsratswahlen: Das dortige Arbeitsgericht (ArbG) hat in einem Eilverfahren entschieden, dass eine fristlos gekündigte Betriebsrätin den Betrieb bis zum Wahltag betreten darf, um Wahlwerbung für ihre erneute Kandidatur zu betreiben.

BAG: Keine Diskriminierung von Altverträgen bei Lohnerhöhung

Das BAG hat ein wichtiges, arbeitnehmerfreundliches Urteil zur Lohngerechtigkeit gefällt: Lohnerhöhungen dürfen nicht willkürlich an neue Arbeitsverträge geknüpft werden. Auch Beschäftigte mit alten Verträgen haben Anspruch auf die Erhöhung, wenn Kolleginnen und Kollegen in vergleichbarer Lage profitieren.

Betriebsverlagerung innerhalb einer Stadt ist keine Versetzung

Versetzungen gehen mit erheblichen Konsequenzen für die betroffenen Beschäftigten einher. Deshalb hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht eingeräumt. Die bloße Verlagerung eines Betriebsteils um wenige Kilometer innerhalb einer Gemeinde gilt laut dem BAG nicht als beteiligungspflichtige Versetzung.

Friedhofsgärtner von eifersüchtigem Ehemann verletzt: Kein Arbeitsunfall

Wird ein Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg aus privaten Motiven körperlich angegriffen, liegt laut einem Urteil des Sozialgerichts Dortmund kein versicherter Arbeitsunfall vor. Der gesetzliche Unfallschutz greift nicht, wenn der Angriff aus Eifersucht erfolgt und keinen sachlichen Bezug zur versicherten Tätigkeit hat.

Gewinn aus Mitarbeiterbeteiligung gilt nicht als Arbeitslohn

Laufende Gewinnanteile aus einer typischen stillen Mitarbeiterbeteiligung sind keine Einkünfte aus Arbeitslohn, sondern gelten als Kapitaleinkünfte. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Entscheidend sei, dass die Zahlungen aus dem Beteiligungsverhältnis resultieren und nicht aus dem Arbeitsverhältnis.
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