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Betriebsratsmitglied

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Arbeitsunfähig bedeutet nicht amtsunfähig
Bild: © megaflopp-iStock-Getty-Images-Plus

Ein seit Jahren krankgeschriebenes Betriebsratsmitglied wollte trotz weiterhin bestehender Erkrankung wieder im Gremium mitwirken. Der Betriebsrat lehnte ab – zu Unrecht. Laut dem LAG Hessen bedeutet Arbeitsunfähigkeit nicht automatisch Amtsunfähigkeit.

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Begünstigung: Kein Ersatz für entgangene Dienstwagennutzung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Boggy22

Betriebsratsmitglieder dürfen aufgrund ihres Mandats weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Deshalb besteht laut dem LAG Niedersachsen kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für einen während der Mandatsausübung zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen, weil dies eine unzulässige Begünstigung darstelle.

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