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Autor: kappenm

Gesamtbetriebsrat regelt mobiles Arbeiten

Über die Einführung mobiler Arbeit kann ein Unternehmen frei entscheiden. Da es sich um eine teilmitbestimmte Angelegenheit handelt, kann der Arbeitgeber laut dem LAG Düsseldorf die Mitbestimmungsebene und damit den zuständigen Betriebsrat bestimmen.

Gerichtlicher Vergleich begründet befristetes Arbeitsverhältnis unmittelbar

Ein gerichtlicher Vergleich kann ein befristetes Arbeitsverhältnis begründen. Wollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vergleich lediglich die Pflicht zum Abschluss eines befristeten Vertrags regeln, müssen dafür klare Anhaltspunkte vorliegen. Fehlen diese, begründet der Vergleich das Arbeitsverhältnis unmittelbar.

Abmahnung statt Rauswurf: Keine fristlose Kündigung wegen „N-Wort“

Wer sich im Job rassistisch äußert, muss mit Konsequenzen rechnen. Laut dem LAG Rheinland-Pfalz rechtfertigt die Bezeichnung eines Kunden gegenüber einer Kollegin als „Nigger“ jedoch nicht automatisch eine fristlose Kündigung.

Kürzung einer Anwesenheitsprämie wegen Streiktagen ist zulässig

Kürzt eine Betriebsvereinbarung eine freiwillige Anwesenheitsprämie auch bei streikbedingten Fehltagen, so liegt darin keine verdeckte Streikbruchprämie, entschied das LAG Nürnberg. Zweck der Regelung sei die Honorierung geleisteter Arbeitszeit und nicht die Sanktionierung streikender Beschäftigter.

BAG: Verdachtskündigung kann Kontaktaufnahme im Urlaub erfordern

Beabsichtigt der Arbeitgeber, einem Beschäftigten wegen des dringenden Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung fristlos zu kündigen, muss er diesen zuvor zu den Vorwürfen anhören. Laut einem BAG-Urteil muss die Anhörung zeitnah erfolgen – auch wenn der Beschäftigte sich längere Zeit im Urlaub befindet.

Arbeitnehmer muss Kosten für Abschiedsfeier nicht versteuern

Veranstaltet der Arbeitgeber eine Abschiedsfeier für einen aus dem Betrieb ausscheidenden Beschäftigten und übernimmt sämtliche Kosten, so fällt laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kein steuerpflichtiger Arbeitslohn beim Ausscheidenden an, sofern es sich bei der Feier um eine betriebliche Veranstaltung handelt.

Organisationsstruktur entscheidet über Abteilungsversammlung

Abteilungsversammlungen dürfen nur für organisatorisch oder räumlich klar abgegrenzte Betriebsteile durchgeführt werden. Eine bloße Zusammenfassung nach fachlichen Zuständigkeiten oder Personengruppen genügt nicht. Maßgeblich ist die betriebliche Organisationsstruktur, nicht die inhaltliche Nähe von Aufgaben – so das LAG Niedersachsen.

Streit unter Betriebsräten: „Dummer Kanake“ ist Kündigungsgrund

Hässliche Szenen im Betriebsratsgremium: Ein Betriebsratsmitglied beleidigt einen Kollegen rassistisch und droht ihm mit dem Tod. Für das LAG Düsseldorf ist ein solches Verhalten ein absolutes No-Go und eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung – rechtfertigt.
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