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Arbeitslohn

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Arbeitnehmer muss Kosten für Abschiedsfeier nicht versteuern
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Monkeybusinessimages

Veranstaltet der Arbeitgeber eine Abschiedsfeier für einen aus dem Betrieb ausscheidenden Beschäftigten und übernimmt sämtliche Kosten, so fällt laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) kein steuerpflichtiger Arbeitslohn beim Ausscheidenden an, sofern es sich bei der Feier um eine betriebliche Veranstaltung handelt.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Laufende Gewinnanteile aus einer typischen stillen Mitarbeiterbeteiligung sind keine Einkünfte aus Arbeitslohn, sondern gelten als Kapitaleinkünfte. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Entscheidend sei, dass die Zahlungen aus dem Beteiligungsverhältnis resultieren und nicht aus dem Arbeitsverhältnis.

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