Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Mitbestimmung

Gratis
Neuer Betriebsrat hat kein Recht auf Sozialplan
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/PeopleImages

Wird ein Betriebsrat erst nach einer bereits beschlossenen Betriebs­änderung gewählt, steht ihm laut dem LAG Düsseldorf kein Mitbestimmungsrecht für die Aufstellung eines Sozialplans zu – unabhängig davon, wann die Maßnahme umgesetzt wird.

UTB+
Mitbestimmung bei Umgruppierung: Arbeitgeber muss neu prüfen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Volha Rahalskaya

Ändert sich die Vergütungsordnung im Unternehmen, muss der Arbeitgeber die Eingruppierung der Beschäftigten überprüfen und den Betriebsrat beteiligen. Laut dem BAG gilt dies bereits beim Bestehen der Möglichkeit einer anderen Einstufung. Verweigert der Arbeitgeber die Prüfung, kann der Betriebsrat ein Zustimmungsverfahren verlangen.

Gratis
Gesamtbetriebsrat regelt mobiles Arbeiten
Bild: ©Mirjana Pusicic/iStock/Getty Images Plus

Über die Einführung mobiler Arbeit kann ein Unternehmen frei entscheiden. Da es sich um eine teilmitbestimmte Angelegenheit handelt, kann der Arbeitgeber laut dem LAG Düsseldorf die Mitbestimmungsebene und damit den zuständigen Betriebsrat bestimmen.

UTB+
Organisationsstruktur entscheidet über Abteilungsversammlung
Bild: © Bongkod Worakandecha/iStock/Getty Images Plus

Abteilungsversammlungen dürfen nur für organisatorisch oder räumlich klar abgegrenzte Betriebsteile durchgeführt werden. Eine bloße Zusammenfassung nach fachlichen Zuständigkeiten oder Personengruppen genügt nicht. Maßgeblich ist die betriebliche Organisationsstruktur, nicht die inhaltliche Nähe von Aufgaben – so das LAG Niedersachsen.

UTB+
Betriebsverlagerung innerhalb einer Stadt ist keine Versetzung
Bild: ©AnnaStills/iStock/Getty Images Plus

Versetzungen gehen mit erheblichen Konsequenzen für die betroffenen Beschäftigten einher. Deshalb hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht eingeräumt. Die bloße Verlagerung eines Betriebsteils um wenige Kilometer innerhalb einer Gemeinde gilt laut dem BAG nicht als beteiligungspflichtige Versetzung.

1 von 1