Wann beginnt die Arbeit eines Straßenbauers – erst auf der Baustelle oder bereits im Firmenbus auf der Fahrt dorthin? Das BAG stellte unlängst klar, dass ein Unfall auf dem Weg zu einer auswärtigen Baustelle als Arbeitsunfall „bei der Tätigkeit“ gelten kann und somit einen tariflichen Anspruch auf das tarifliche 13. Monatseinkommen begründet.
Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) stellt die Erledigung eines natürlichen Bedürfnisses auf dem Arbeitsweg eine private Tätigkeit dar, die den Unfallversicherungsschutz unterbricht. Auch der Versuch, ein ins Rollen geratenes Fahrzeug zu stoppen, stelle keine Wiederaufnahme des versicherten Weges dar.
Stress am Arbeitsplatz kann Herz und Kreislauf belasten. Studien zufolge ist erheblicher Arbeitsstress mit einem deutlich erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbunden. Laut dem SG Dortmund hat eine Witwe, deren Mann einem plötzlichen Herztod am Arbeitsplatz erlag, Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen.
Wer im Homeoffice arbeitet und nach Feierabend das Arbeitszimmer verlässt, ist bei einem Sturz auf der Treppe in der Regel nicht über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Auch das Mitführen eines dienstlichen Smartphones ändert daran nichts.
Stolpert ein Geschäftsführer auf dem Weg ins Büro über die Leine seines eigenen Hundes, greift der gesetzliche Unfallschutz nicht. Laut einem Urteil des SG Dortmund ist das Mitführen eines Hundes regelmäßig dem privaten Lebensbereich zuzuordnen – selbst wenn das Tier auf der Website als Teil des „Forderungsmanagements“ erscheint.
Einen kurios anmutenden Fall hatte kürzlich das LSG Sachsen-Anhalt zu entscheiden: Ein Arbeitnehmer verschluckte sich beim Kaffeetrinken und stürzte dabei so unglücklich, dass er sich das Nasenbein brach. Das Gericht erkannte das Ereignis als Arbeitsunfall an, weil das Kaffeetrinken im konkreten Fall betrieblichen Zwecken gedient habe.
Verunglückt eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung, weil sie dort Arbeitsschlüssel und -unterlagen vor ihrem Arbeitsantritt abholen wollte, so kann darin laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) ein dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegender Arbeitsunfall zu sehen sein.