Ein Schulungsanspruch setzt voraus, dass der Betriebsrat die vermittelten Kenntnisse für seine Aufgaben tatsächlich benötigt. Liegt die Zuständigkeit für die Einführung einer Konzernsoftware beim Gesamtbetriebsrat, kann ein örtlicher Betriebsrat seine Mitglieder grundsätzlich nicht zu einer Spezialschulung entsenden.
Wer seinem Arbeitgeber eine kürzere Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte meldet als dem Finanzamt, geht ein erhebliches Risiko ein. So können widersprüchliche Angaben bei der Firmenwagennutzung nicht nur zu Steuernachforderungen führen, sondern auch zum Vorwurf der Steuerhinterziehung.
Klare Ansage des LAG Berlin-Brandenburg: Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Dienstplangestaltung lässt sich nicht durch organisatorische Änderungen umgehen. Das gilt selbst dann, wenn Leitungsfunktionen oder Entscheidungsbefugnisse ins Ausland verlagert werden.
Fehlt in einer Betriebsvereinbarung eine ausdrückliche Kürzungsregel für variable Vergütungsbestandteile, bedeutet das nicht automatisch, dass diese ungekürzt zu zahlen sind. Das LAG Hamm hat entschieden, dass variable Vergütungsbestandteile, auch ohne ausdrückliche Kürzungsregelung zeitanteilig gekürzt werden können.
Wer auf der Grundlage des Entgelttransparenzgesetzes (EntgTranspG) wissen möchte, was vergleichbare Kolleginnen und Kollegen verdienen, kann den Kreis der Vergleichspersonen nicht beliebig erweitern. In einer aktuellen Entscheidung hat das BAG den Auskunftsanspruch klar begrenzt – sowohl räumlich als auch zeitlich.
Dauerhafte Konflikte in einem Team können die Versetzung eines Teammitglieds rechtfertigen. Laut dem LAG Mecklenburg-Vorpommern muss der Arbeitgeber vor einer solchen Versetzung nicht lückenlos klären, wer den Konflikt verursacht hat. Entscheidend ist, dass die Versetzung geeignet ist, den Betriebsfrieden wiederherzustellen.
Rassistische Äußerungen am Arbeitsplatz können den Job kosten. Laut dem LAG Bremen rechtfertigt jedoch selbst eine erhebliche Pflichtverletzung in Form einer diskriminierenden Parole nicht automatisch eine fristlose Kündigung. Vielmehr ist regelmäßig zunächst eine Abmahnung erforderlich.
Der Entzug der Fahrerlaubnis kann schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ist ein Arbeitnehmer zur vertragsgemäßen Ausübung seiner Tätigkeit zwingend auf das Führen eines Fahrzeugs angewiesen, kann dies laut einem Urteil des ArbG Nordhausen eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen.
Der Vorwurf, Kolleginnen und Kollegen für einen neuen Arbeitgeber abzuwerben, rechtfertigt nicht zwingend eine fristlose Kündigung. Lässt sich der Arbeitgeber mit der Aufklärung des Sachverhalts zu viel Zeit und verzichtet er auf eine erforderliche Abmahnung, ist die Kündigung unwirksam. Das zeigt ein Urteil des ArbG Arnsberg.
Hat der Arbeitgeber Überstunden abgerechnet und ausbezahlt, kann er diese nicht allein aufgrund später aufkommender Zweifel zurückfordern. Eine hohe Zahl vergüteter Überstunden und laufende Ermittlungen gegen Vorgesetzte reichen nach einem Urteil des ArbG Nordhausen nicht aus, um bereits ausgezahlte Vergütung zurückzufordern.