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BAG: Verdachtskündigung kann Kontaktaufnahme im Urlaub erfordern
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Mapo Ljupco

Beabsichtigt der Arbeitgeber, einem Beschäftigten wegen des dringenden Verdachts einer schwerwiegenden Pflichtverletzung fristlos zu kündigen, muss er diesen zuvor zu den Vorwürfen anhören. Laut einem BAG-Urteil muss die Anhörung zeitnah erfolgen – auch wenn der Beschäftigte sich längere Zeit im Urlaub befindet.

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Organisationsstruktur entscheidet über Abteilungsversammlung
Bild: © Bongkod Worakandecha/iStock/Getty Images Plus

Abteilungsversammlungen dürfen nur für organisatorisch oder räumlich klar abgegrenzte Betriebsteile durchgeführt werden. Eine bloße Zusammenfassung nach fachlichen Zuständigkeiten oder Personengruppen genügt nicht. Maßgeblich ist die betriebliche Organisationsstruktur, nicht die inhaltliche Nähe von Aufgaben – so das LAG Niedersachsen.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Hässliche Szenen im Betriebsratsgremium: Ein Betriebsratsmitglied beleidigt einen Kollegen rassistisch und droht ihm mit dem Tod. Für das LAG Düsseldorf ist ein solches Verhalten ein absolutes No-Go und eine schwerwiegende Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung – auch ohne vorherige Abmahnung – rechtfertigt.

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Betriebsratswahl: Betriebsteil darf formlose Entscheidung treffen
Bild: © PeopleImages/iStock/Getty Images Plus

Die Beschäftigten eines selbstständigen Betriebsteils können im Rahmen eines gemeinsamen Frühstücks mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Betriebsratswahl des Hauptbetriebs teilzunehmen und damit wirksam an der Wahl beteiligt zu sein. Eine förmliche Betriebsversammlung oder geheime Abstimmung ist nicht erforderlich.

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BAG bestätigt grundsätzliche Abmelde­pflicht für Betriebsratsmitglieder
Bild: © Andrii-Yalanskyi-iStock-Getty-Images-Plus

Die Erledigung von Betriebsratsarbeit genießt Priorität gegenüber der Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten. Dennoch müssen sich nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder abmelden, wenn sie während der Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben erle­digen wollen. Das BAG sieht in der Abmeldepflicht keine unzulässige Gängelung.

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Verschleppte Whistleblowing- Aufklärung rechtfertigt Kündigung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Hans Neleman

Hinweise von Whistleblowern aus der Belegschaft müssen ernst genommen und sorgfältig aufgearbeitet werden. Versäumt es der hierfür zuständige Arbeitnehmer, einen angezeigten Whistleblowing-Fall sachgemäß zu bearbeiten, kann ihn das den Job kosten – das zeigt ein Fall des ArbG Offenbach.

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Einigungsstelle auch ohne Vorverhandlungen möglich
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/MangoStar_Studio

Ein Betriebsrat, der im Zuge einer Betriebsänderung auf ein Mitverhandeln eines Gewerkschaftsvertreters pocht, riskiert eine frühzeitige Einsetzung einer Einigungs­stelle. Denn laut einem Beschluss des ArbG Weiden kann diese in einem solchen Fall ausnahmsweise auch ohne Vorverhandlungen eingesetzt werden.

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