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Ausschlussfrist versäumt: Kündigung erfolgt fristgerecht statt fristlos
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Mapo

Über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung entscheidet nicht nur das vorwerfbare Verhalten, sondern auch die Form. Im folgenden Fall scheiterte die fristlose Kündigung an der versäumten Zweiwochenfrist nach § 626 Abs. 2 BGB. Den Arbeitsplatz verlor der Arbeitnehmer dennoch, da die ordentliche Kündigung wirksam war.

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BAG konkretisiert Anforderungen an interne Stellenausschreibung
Bild: © Stadtratte-iStock-Getty-Images-Plus

Stellenausschreibungen bergen erhebliches Konfliktpotenzial – vor allem, wenn Details fehlen. Das BAG hat jetzt klargestellt, dass eine innerbetriebliche Stellenausschreibung nicht nur Angaben zu den Aufgaben und Qualifikationen der Stelle enthalten muss, sondern regelmäßig auch zum Arbeitszeitvolumen.

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Fristlose Kündigung einer Gender-Gegnerin unwirksam
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Chiewr

Weigert sich ein Arbeitnehmer, eine rechtmäßige Arbeitsanweisung des Arbeit­gebers zu befolgen, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Darf ein Arbeitgeber seine Beschäftigten anweisen, in Texten konsequent zu gendern? Grundsätzlich ja, entschied das LAG Hamburg im Fall einer „Gender-Gegnerin“.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

In der betrieblichen Praxis ist es üblich, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Arbeitsantritt im Arbeitsvertrag auszuschließen. Auch beim Fehlen einer solchen Klausel hat der kündigende Arbeitnehmer in der Regel keinen Vergütungsanspruch.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Das Thema Kopftuch beschäftigt die Arbeitsgerichte regelmäßig. Jetzt hat das BAG klargestellt, dass am Flughafen tätige Luftsicherheitsassistentinnen auch mit religiösem Kopftuch arbeiten dürfen. Ein pauschales Verbot oder eine Absage wegen des Kopftuchs ist eine unzulässige Benachteiligung nach dem AGG.

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Begünstigung: Kein Ersatz für entgangene Dienstwagennutzung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Boggy22

Betriebsratsmitglieder dürfen aufgrund ihres Mandats weder bevorzugt noch benachteiligt werden. Deshalb besteht laut dem LAG Niedersachsen kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für einen während der Mandatsausübung zur privaten Nutzung überlassenen Dienstwagen, weil dies eine unzulässige Begünstigung darstelle.

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Scheinarbeitsverhältnis verschafft keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Wasan Tita

Angesichts der derzeit prekären wirtschaftlichen Lage greifen viele Unternehmen auf Kurzarbeit zurück. Ein Arbeitsverhältnis, das ausschließlich zum Zweck des Bezugs von Kurzarbeitergeld abgeschlossen wird, berechtigt laut dem LSG Darmstadt zu keinen Sozialleistungen, weil es als nichtiges Scheinarbeitsverhältnis gilt.

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