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Wahlvorstand

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Werden Ort und Zeit für das Öffnen der Briefwahlunterlagen nicht gesondert bekannt gemacht, ist die Wahl der Schwerbehindertenvertretung nicht zwingend unwirksam. Nach dem BAG bleibt die Öffentlichkeit gewahrt, wenn der Wahlvorstand die Unter­lagen vor der Auszählung in der angekündigten öffentlichen Sitzung öffnet und prüft.

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Wahlabbruch setzt drohende Nichtigkeit der Wahl voraus
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Die Hürden für den Abbruch einer Betriebsratswahl sind hoch. Nur wenn die Wahl voraussichtlich nichtig ist, darf sie gestoppt werden. Hält der Wahlvorstand trotz gesunkener Belegschaftsstärke bewusst an der Wahl eines erheblich zu großen Gremiums fest, ist diese Schwelle nach Meinung des LAG Niedersachsen überschritten.

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BAG stärkt Mitbestimmung in Konzernstrukturen
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Erfreuliches aus Erfurt: Ein Betriebsrat kann laut dem BAG auch dann gewählt werden, wenn der Arbeitgeber im Ausland sitzt und sämtliche zentralen Leitungsentscheidungen dort getroffen werden. Ein im Inland gelegener Betriebsteil könne auch bei einem im Ausland ansässigen Hauptbetrieb betriebsratsfähig sei.

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Wählbarkeit bleibt bis zur Klärung der Befristung bestehen
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Steht die Wirksamkeit einer Befristung im Streit, stellt sich im Vorfeld einer Betriebsratswahl häufig die Frage nach der Wählbarkeit des betroffenen Beschäftigten. Das ArbG München hat hierzu klargestellt: Solange die Wirksamkeit der Beendigung arbeitsgerichtlich überprüft wird, bleibt die Wählbarkeit grundsätzlich bestehen.

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Einladung zur Wahlversammlung: Keine Übersetzung nötig
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Nach einem Beschluss des BAG sind die Initiatoren einer Betriebsratswahl nicht verpflichtet, das Einladungsschreiben zur Wahlversammlung in mehrere Sprachen zu übersetzen, auch wenn viele Beschäftigte der deutschen Sprache nur eingeschränkt mächtig sind.

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Betriebsrat legt Größe und Besetzung des Wahlvorstandes fest
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Die Betriebsratswahlen werfen ihre Schatten voraus. Haben Sie schon einen Wahlvorstand bestellt? Über den Zeitpunkt der Bestellung und die Anzahl der Wahlvorstände entscheiden Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen im Gremium nach eigenem Ermessen. Laut einem Beschluss des LAG Hamm muss es der Arbeitgeber hinnehmen, wenn der Betriebsrat bereits im Sommer den Wahlvorstand für die im Frühjahr stattfindende Wahl bestellt und dieser statt aus den üblichen drei Mitgliedern plötzlich aus neun besteht.

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Wichtige Entscheidungen auf den Punkt gebracht
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In diesem Beitrag fassen wir für Sie wichtige Gerichtsentscheidungen zur Betriebsratswahl in kompakten Leitsätzen zusammen. So erhalten Sie einen zügigen Überblick über wesentliche Rechtsfragen. Im Fokus stehen dabei die Themen Wahlvorstand, Wahlordnung, Wahlausschreiben, Stimmabgabe und Anfechtung.

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Wahlstopp
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Mangels Vorliegens einer betriebsratsfähigen Einheit, hat das ArbG Köln den Antrag eines Wahlvorstandes auf Bereitstellung der für die Durchführung einer Betriebsratswahl erforderlichen Informationen und Sachmittel im einstweiligen Rechtsschutz abgewiesen.

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Briefwahl
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Im Zuge einer Betriebsratswahl darf der Wahlvorstand eine Briefwahl nur für räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernte Betriebsteile anordnen und nicht für den gesamten Betrieb. Das geht aus einem Urteil des BAG hervor. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, muss stets genau geprüft werden, ob ein Hauptbetrieb vorliegt.

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Rechtsmissbrauch: Betriebsrat verzögert Neuwahl­
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Ignoriert ein geschäftsführender Betriebsrat bewusst seine gesetzliche Pflicht, nach Unterschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliederzahl unverzüglich eine Neuwahl zu initiieren, während er sich gleichzeitig auf seine vollen Mitbestimmungsrechte beruft, so handelt er laut einem Beschluss des LAG Niedersachsen rechtsmissbräuchlich.

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