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Wahlvorstand

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Stimmzettelumschlag
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Mickis-Fotowelt

Wer als wahlberechtigter Arbeitnehmer am Tag der Betriebsratswahl nicht im Betrieb anwesend ist und deshalb seine Stimme nicht persönlich abgeben kann, hat das Recht, vom Wahlvorstand die Aushändigung von Briefwahlunterlagen zu verlangen. Laut einem Beschluss des BAG muss dieses Verlangen nicht begründet werden.

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Betriebsratswahl am Stationierungsort BER zulässig
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Boarding1Now

Eine Fluggesellschaft mit Sitz im europäischen Ausland, die einen Stationierungsort am Flughafen Berlin (BER) unterhält, muss eine dort angekündigte Betriebsratswahl dulden, wenn eine betriebsratsfähige Organisationseinheit vorliegt.

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Zettel wird in Wahlurne geschmissen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Francisco Javier Ortiz Marzo

Wer schon einmal eine Betriebsratswahl als Mitglied des Wahlvorstandes in verantwortlicher Position durchgeführt hat, kennt die vielen formellen Stolperfallen im Verfahren. Laut dem LAG Hamburg verstößt der Wahlvorstand mit dem Hinweis auf eine Betriebsratstätigkeit auf den Stimmzetteln gegen eine Wahlvorschrift.

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Analoguhr und Kalender
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Aleksandr Grechanyuk

Aufatmen bei Tesla: Nach dem jüngsten Schock über den Anschlag auf die Stromversorgung seiner Gigafactory hat das LAG Berlin- Brandenburg nun entschieden, dass die bereits in Gang gesetzte Betriebsratswahl nicht abgebrochen werden muss.

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Whats-App Icon auf dem Smartphone
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/HStocks

Ein wesentlicher Grundsatz des Wahlrechts ist der Grundsatz der Chancengleichheit der Wahlbewerber. Dieser Grundsatz ist laut einem Beschluss des LAG Köln verletzt, wenn sich ein Wahlbewerber Vorrechte gegenüber Mitbewerbern herausnimmt, indem er eine WhatsApp-Gruppe für eine unzulässige Wahlwerbung missbraucht.

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Smiley
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Makhbubakhon-Ismatova

Eine Vorschlagsliste für eine Betriebsratswahl ist laut einem Beschluss des LAG Köln ungültig, wenn sie in ihrem Kennwort ein Smiley-Symbol enthält. Darüber hinaus klinge die Bezeichnung „FAIR :-) die Liste“ zu sehr wie ver.di-Liste.

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