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Betriebsratswahl

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Wahlinitiatoren in der Probezeit
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Ryan Mc Vay

Das LAG München hat klargestellt, dass der Sonderkündigungsschutz für Initiatoren einer Betriebsratswahl erst nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit im Sinne des § 1 KSchG (Kündigungsschutzgesetz) greift, d. h., in der Probezeit besteht noch kein Schutz.

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Wahlstopp
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Stockbyte

Mangels Vorliegens einer betriebsratsfähigen Einheit, hat das ArbG Köln den Antrag eines Wahlvorstandes auf Bereitstellung der für die Durchführung einer Betriebsratswahl erforderlichen Informationen und Sachmittel im einstweiligen Rechtsschutz abgewiesen.

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Schadenersatz
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/AndreyPopov

Ein Jurastudent wollte in einem Gastro-Betrieb einen Betriebsrat gründen und verlor deshalb seinen Job. Was wie ein Lehrbuchfall unzulässiger Maßregelung beginnt, endet mit einem bemerkenswerten Urteil des LAG München: Rund 100.000 Euro Schadenersatz sprechen eine deutliche Sprache.

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Bunte Blätter in den Farbvarianten lila bis grün liegen auf einem Baumstamm
Bild: © EyeEm Mobile GmbH_iStock_Getty Images Plus

In ca. 45 Minuten erfahren Sie, wie Sie die Wahl am besten durchführen und worauf Sie besonders achten müssen.

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Frau wirft einen Wahlzettel in die Wahlurne.
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Alfonso Sangiao

Gehört ein Arbeitnehmer mehreren Betrieben desselben Unternehmens an, so darf er laut einem Urteil des BAG in allen Betrieben wählen. Dies gilt auch für Führungskräfte in Unternehmen mit einer unternehmensinternen Matrix-Struktur.

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Frau spricht mit Mikro in Versammlung
Bild: © Rawpixel / iStock / Getty Images Plus

In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche Themen sich zur Information der Kollegen anbieten und wie Sie diese Aufgaben effizient organisieren können.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Der Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft setzt sich aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Laut einem Beschluss des BAG kann der Wahlvorstand einer Aktiengesellschaft (AG) nicht beschließen, dass die Arbeitnehmer ihre Vertreter für den Aufsichtsrat allesamt per Briefwahl bestimmen können.

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