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Rechte des Betriebsrates

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Brücke aus Bauklötzen zwischen zwei Holzfiguren
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Andrii Yalanskyi

Dass es zwischen den Betriebsparteien zu Konflikten kommt, liegt in der Natur der Sache. Auseinandersetzungen in der Sache gehören zum betrieblichen Alltag. Eine Meinungsverschiedenheit über die Notwendigkeit einer Betriebsratsschulung sollte sich trotz der unterschiedlichen Interessenlagen jedoch nicht zu einem Nebenkriegsschauplatz entwickeln.

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Betriebsrat benötigt umfassendes Know-how
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Duncan_Andison

Die Anforderungen an die Betriebsratsarbeit wachsen stetig. Die zu bewältigenden Themen sind umfangreich und komplex, sodass nur kompetente Betriebsratsmitglieder das Amt sachgerecht im Interesse der Beschäftigten ausüben können.

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lächelnde Frau in Seminar
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Stockfour

Die zulässige Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitgliedes steht und fällt mit der Frage der Erforderlichkeit, d. h., nur wenn im Rahmen der Schulungsveranstaltung Wissen vermittelt wird, das für die Betriebsratsarbeit „erforderlich“ ist, darf das Betriebsratsmitglied an der Veranstaltung teilnehmen und der Arbeitgeber muss die Kosten tragen. Es ist Sache des Betriebsrats, die Erforderlichkeit zu überprüfen.

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Klassiker - Säulen des Supreme Courts
Bild: © PeskyMonkey/iStock/Getty Images Plus

Ihr Amt bringt es mit sich, dass Sie mit teilweise sehr abstrakten Begrifflichkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen konfrontiert werden. Dieses Glossar soll Ihnen dabei helfen, im Begriffsdschungel rund um das Thema Betriebsratsschulung den Durchblick zu behalten.

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Seminarrunde
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Dolgachov

Streitigkeiten zwischen den Betriebsparteien über Betriebsratsschulungen gibt es erfahrungsgemäß vor allem wegen des Geldes. Schließlich muss der Arbeitgeber sämtliche Kosten einer erforderlichen Seminarteilnahme tragen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist ein wirksamer Beschluss des Betriebsrats.

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Illustration eines Mannes und eines Geldsackes
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / IR_Stone

Im Betriebsverfassungsgesetz gibt es zwei Anspruchsgrundlagen, die ein Recht auf den Besuch einer Schulungsveranstaltung begründen: § 37 Abs. 6 BetrVG regelt den kollektivrechtlichen Anspruch des Betriebsrats als Gremium, während es sich bei § 37 Abs. 7 BetrVG um einen individualrechtlichen Anspruch eines jeden Betriebsratsmitgliedes handelt. Warum dessen praktische Bedeutung eher gering ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

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Kleine Arbeiterfiguren zwischen gestapelten Geldstücken
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Tuned_In

Ein bestreikter Arbeitgeber darf Arbeitnehmer durch eine Streikbruchprämie von einer Streikbeteiligung abhalten. Laut dem LAG Baden-Württemberg hat der Betriebsrat bei der Festlegung der Verteilungsgrundsätze der Prämie kein Mitbestimmungsrecht.

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Würfel mit Paragraphen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/fotogestoeber.de

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüche wegen Verstößen gegen den Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO ist ein Dauerbrenner vor den Arbeitsgerichten. Das BAG hat jüngst entschieden, dass Arbeitgebern bei unterlassener Auskunftserteilung Schadenersatzforderungen drohen – sofern ein Schaden nachweisbar ist.

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Rechtsbücher und Justitia
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/AndreyPopov

Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass die Anhörung des Betriebsrats im Vorfeld einer Kündigung keine bloße Förmelei ist, sondern ein unverzichtbares Verfahren, um das Gremium in die Lage zu versetzen, Einfluss auf die Willensbildung des Arbeitgebers zu nehmen. Fehler bei der Anhörung verzeihen die Gerichte nicht.

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