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Rechte des Betriebsrates

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Kein Vetorecht nach Einsatz digitaler Fragebögen
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Bedient sich der Arbeitgeber im Rahmen eines Auswahlverfahrens der Hilfe digitaler Interviewbögen, denen der Betriebsrat im Vorfeld nicht zugestimmt hatte, so berechtigt dies das Gremium laut BAG nicht dazu, ein Veto gegen eine Versetzung einzulegen.

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Kompetenzgerangel endet zugunsten des Konzernbetriebsrats
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In global agierenden Konzernen ist nicht immer auf den ersten Blick klar, ob der Konzernbetriebsrat, ein Gesamtbetriebsrat oder ein örtlicher Betriebsrat für die Behandlung einer Angelegenheit zuständig ist. Bei unternehmensübergreifenden Compliance-Maßnahmen ist laut dem LAG Köln der Konzernbetriebsrat zuständig.

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Keine interne Stellenausschreibung: Betriebsrat darf Veto einlegen
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Laut dem Betriebsverfassungsgesetz können Sie und Ihre Betriebsratskolleginnen und -kollegen von Ihrem Arbeitgeber verlangen, freie Stellen vor ihrer Besetzung intern auszuschreiben. Ignoriert Ihr Arbeitgeber diese Forderung und besetzt einen Arbeitsplatz mit einem externen Bewerber, können Sie die Zustimmung zu der Einstellung verweigern.

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Kontrollrecht ausgeübt: Betriebsrat lässt Ausbilder abberufen
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Der Betriebsrat verfügt - neben der Industrie- und Handelskammer – über ein eigenständiges Kontrollrecht bezüglich der Befähigung von Ausbildern. Kommt das Gremium zu dem Schluss, dass ein Ausbilder ungeeignet ist, kann er dessen Abberufung bewirken. Das hat das LAG Baden-Württemberg bestätigt.

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Betriebsvereinbarung muss DSGVO-Vorgaben erfüllen
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Arbeitgeber in die Pflicht genommen, Datenschutzanforderungen in Betriebsvereinbarungen (BV) präzise zu regeln. Der Schutz der Beschäftigtendaten dürfe durch die BV nicht aufgeweicht werden, weshalb die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachtet werden müssten.

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Brücke aus Bauklötzen zwischen zwei Holzfiguren
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Dass es zwischen den Betriebsparteien zu Konflikten kommt, liegt in der Natur der Sache. Auseinandersetzungen in der Sache gehören zum betrieblichen Alltag. Eine Meinungsverschiedenheit über die Notwendigkeit einer Betriebsratsschulung sollte sich trotz der unterschiedlichen Interessenlagen jedoch nicht zu einem Nebenkriegsschauplatz entwickeln.

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Betriebsrat benötigt umfassendes Know-how
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Die Anforderungen an die Betriebsratsarbeit wachsen stetig. Die zu bewältigenden Themen sind umfangreich und komplex, sodass nur kompetente Betriebsratsmitglieder das Amt sachgerecht im Interesse der Beschäftigten ausüben können.

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lächelnde Frau in Seminar
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Die zulässige Schulungsteilnahme eines Betriebsratsmitgliedes steht und fällt mit der Frage der Erforderlichkeit, d. h., nur wenn im Rahmen der Schulungsveranstaltung Wissen vermittelt wird, das für die Betriebsratsarbeit „erforderlich“ ist, darf das Betriebsratsmitglied an der Veranstaltung teilnehmen und der Arbeitgeber muss die Kosten tragen. Es ist Sache des Betriebsrats, die Erforderlichkeit zu überprüfen.

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Klassiker - Säulen des Supreme Courts
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Ihr Amt bringt es mit sich, dass Sie mit teilweise sehr abstrakten Begrifflichkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen konfrontiert werden. Dieses Glossar soll Ihnen dabei helfen, im Begriffsdschungel rund um das Thema Betriebsratsschulung den Durchblick zu behalten.

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