Kennen Sie § 104 BetrVG? Diese Vorschrift verschafft dem Betriebsrat das Recht, vom Arbeitgeber den Rauswurf eines „betriebsstörenden“ Arbeitnehmers zu fordern. Der Versuch eines Betriebsratsgremiums, einen unliebsamen Geschäftsführer auf der Grundlage dieser Vorschrift loszuwerden, ist vor dem LAG Hamm gescheitert.
Die Anweisung des Arbeitgebers gegenüber der Belegschaft, keine Arbeitsbekleidung mit firmenfremdem Logo zu tragen, betrifft nicht das Ordnungsverhalten der Beschäftigten und unterliegt deshalb nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Das geht aus einer Entscheidung des ArbG Suhl hervor.
Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass der Betriebsrat den Arbeitgeber nicht unmittelbar daran hindern kann, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Mittelbar nimmt das Gremium hingegen Einfluss, weil sich die im Vorfeld einer Kündigung obligatorische Anhörung für so manchen Arbeitgeber als unüberwindbare Hürde erweist.
Die Grundsätze für die Teilnahme an Betriebsratsschulungen gelten auch im Restmandat. D. h., der Arbeitgeber kann die Kostenübernahme nicht mit dem Argument ablehnen, die Betriebsratsmitglieder würden wegen einer Umstrukturierung alsbald ihr Amt verlieren.
Spätestens seit der Einführung des ChatGPT ist Künstliche Intelligenz (KI) in aller Munde – auch in der Arbeitswelt. Wann der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei der Nutzung von ChatGPT hat, zeigt folgende Entscheidung des ArbG Hamburg.
Will der Betriebsrat ein im Betriebsverfassungsgesetz verankertes Recht wahrnehmen und ist diesbezüglich Eile geboten, kann er von der Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes Gebrauch machen und z. B. die Teilnahme an Betriebsratsschulungen im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzen. Das hat das Hessische LAG entschieden.
Führt der Arbeitgeber im Betrieb eine IT-App ein, kann der Betriebsrat laut einem Beschuss des LAG Berlin-Brandenburg die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verlangen, wenn sich durch die Anwendung der App die Arbeitsabläufe ändern und dadurch der Arbeitsschutz betroffen sein könnte.
Ein Arbeitgeber muss Anwaltskosten des Betriebsrats nur dann übernehmen, wenn das Gremium zuvor einen ordnungsgemäßen Beschluss bezüglich der Beauftragung des Anwalts gefasst hat. Dies gilt laut einem Urteil des BAG nicht nur vor der erstmaligen Beauftragung, sondern auch vor der Einlegung eines Rechtsmittels im Namen des Betriebsrats.
Will der Arbeitgeber die private Handynutzung während der Arbeitszeit verbieten, so benötigt er hierfür nicht die Zustimmung des Betriebsrats, wenn das Handyverbot einer besseren Arbeitsleistung dient, entschied das Bundesarbeitsgericht.
Überall dort, wo Menschen zusammenkommen, können Konflikte entstehen – auch am Arbeitsplatz. Wer sich über Schikanen eines Vorgesetzten, hetzerische Parolen eines Kollegen oder belastende Arbeitsbedingungen aufregt, kann sich offiziell beschweren. Wie ein Beschwerdeverfahren abläuft und welche Rolle der Betriebsrat dabei spielt, lesen Sie hier.