Am Arbeitsplatz kommt es mitunter zu Spannungen unter den Beschäftigten, die Konflikte auslösen können. Hier gilt es, die Emotionen im Zaun zu halten, denn ein körperlicher Angriff auf einen Vorgesetzten oder Kollegen kann eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen – auch bei langer Betriebszugehörigkeit.
Viele Unternehmen fördern die Qualifizierung ihrer Beschäftigten und sichern ihre Investitionen durch Rückzahlungsklauseln ab – diese dürfen Beschäftigte nicht unangemessen benachteiligen. Unwirksam sind insbesondere Klauseln, die auch Fälle erfassen, in denen Beschäftigte unverschuldet aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.
Nach der konstituierenden Sitzung nimmt der neu gewählte Betriebsrat seine Tätigkeit auf. Zentrale Bedeutung kommt dabei der Klärung zu, wann, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung bzw. Freistellung besteht. Denn mit der Übernahme des Betriebsratsamts kann es zu einer Kollision zwischen den Amtspflichten und den arbeitsvertraglichen Pflichten der Betriebsratsmitglieder kommen, die das Gesetz zugunsten der Wahrnehmung erforderlicher Betriebsratstätigkeit auflöst.
Grundsätzlich erfordert die Ausübung des Mitbestimmungsrechts im Arbeitsschutz eine Gefährdungsbeurteilung. Doch es gibt Ausnahmen: Laut einem Beschluss des LAG Köln kann der Betriebsrat ohne entsprechende Analyse eine Einigungsstelle fordern, wenn Gesundheitsgefahren im Betrieb offensichtlich sind und sich bereits realisiert haben.
Betriebsräte greifen bei komplexen Themen bisweilen auf externe Berater zurück. Diese Hilfe ist jedoch nicht immer zulässig. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern stellte unlängst klar, dass ein Sachverständiger nur hinzugezogen werden darf, wenn dies tatsächlich erforderlich ist. Bloße Zweckmäßigkeit reicht nicht aus.
Nachvertragliche Wettbewerbsverbote können den Jobwechsel erheblich einschränken. Wer kurzfristig zu einem Konkurrenzunternehmen wechseln will, braucht im Eilverfahren gewichtige Gründe. Laut dem ArbG Heilbronn besteht ohne existenzielle Notlage in der Regel kein Anspruch auf eine zügige gerichtliche Klärung im Eilverfahren.
Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich geschützt. Arbeitgeber dürfen ihn nicht willkürlich einschränken. Nach einem Urteil des Thüringer LAG sind pauschale Begrenzungen auf eine bestimmte Dauer unzulässig. Urlaub darf nur bei Vorliegen konkreter betrieblicher oder persönlicher Gründe gekürzt oder geteilt werden.
Arbeitgeber können Beschäftigten im Rahmen ihres Weisungsrechts eine andere Tätigkeit zuweisen. Voraussetzung für eine wirksame Versetzung ist die Gleichwertigkeit der neuen Tätigkeit. Führt sie zu einer deutlichen Verkleinerung des Verantwortungsbereichs, fehlt es laut dem LAG Niedersachsen regelmäßig an der erforderlichen Gleichwertigkeit.
Viele Arbeitsverträge enthalten Klauseln, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung freizustellen. Laut der Rechtsprechung des BAG ist jedoch nicht jede Regelung zulässig. Pauschale Freistellungsklauseln benachteiligen Beschäftigte häufig unangemessen und sind daher unwirksam.