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Prozesslüge zulasten des Arbeit­gebers rechtfertigt Rauswurf ­
Bild: © Feodora-Chiosea-iStock-Getty-Images-Plus

Wer als Arbeitnehmer in einem Gerichtsverfahren gegen seinen Arbeitgeber vor­sätzlich die Unwahrheit sagt, um seine Erfolgsaussichten zu verbessern, verletzt in erheblicher Weise seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht und muss deshalb nach einem Urteil des LAG Niedersachsen mit seinem Rauswurf rechnen.

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Kommune muss Ersatztermin für Vorstellungsgespräch anbieten
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Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderten Bewerbern einen Ersatztermin für ein Vorstellungsgespräch anbieten, wenn diese den ursprünglichen Termin aus triftigem Grund nicht wahrnehmen können. Unterbleibt dies, kann das ein Indiz für eine Diskriminierung sein und AGG-Entschädigungsansprüche auslösen.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Rund 52 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten mit dem November- oder Dezembergehalt ein Weihnachtsgeld. Bei tarifgebundenen Beschäftigten liegt die Quote sogar bei ca. 75 Prozent. Bei der Berechnung der Höhe eines Urlaubsabgeltungsanspruches bleibt Weihnachtsgeld nach einem Urteil des LAG Baden-Württemberg außen vor.

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Online-Krankschreibung ohne Arztkontakt ist Kündigungsgrund
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Wer sich per Mausklick krankschreiben lässt, ohne einen Arzt zu konsultieren, riskiert laut einem aktuellen Urteil des LAG Hamm seinen Job. Demnach verletzt eine online erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne ärztliches Gespräch die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht in erheblicher Weise.

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BAG: Kein Richtwert für Probezeit bei Befristung
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Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass die Probezeit in befristeten Arbeitsverträgen angemessen zur Gesamtdauer sein muss. Das BAG hat nun klargestellt, dass es dafür keinen festen Richtwert gibt. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Dauer der Befristung und die Art der Tätigkeit.

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Anforderungen an Betriebsübergang sind strikt
Bild: © Heiko119-iStock-Editorial-Getty-Images-Plus

Im Zuge eines Betriebsübergangs sind die Beschäftigten vor Kündigungen geschützt. Das ArbG Herford stellte unlängst klar, dass die bloße Mitnahme einzelner Gegenstände, die Verwertung der Marke oder eine Adressänderung nicht automatisch einen Betriebsübergang begründen.

Kommt ein Arbeitnehmer zu Schaden, weil der Arbeitgeber gegen Arbeitsschutzvorschriften verstoßen hat, begründet dies nicht automatisch eine Schadenersatzpflicht. Nach einem Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts setzt die Haftung doppelten Vorsatz voraus – also auch Vorsatz in Bezug auf die herbeigeführten Verletzungen.

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