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Schwerwiegende Verfehlungen können Betriebsratsamt kosten
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Andri Yalanskyi

Macht sich ein Betriebsratsmitglied einer schweren Pflichtverletzung schuldig, kann es seines Amtes enthoben werden. Schon eine einmalige grobe Verfehlung kann ausreichen, um den Ausschluss aus dem Gremium zu rechtfertigen. Mit Rechtskraft der Entscheidung verliert das Mitglied nicht nur seinen Platz im Betriebsrat, sondern auch seinen Kündigungsschutz.

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Fristlose Kündigung unwirksam: Rangelei ist kein Kündigungsgrund
Bild: © Halfpoint/iStock/Getty-Images-Plus

Wer einen Kollegen am Arbeitsplatz körperlich attackiert, riskiert seinen Job, denn ein tätlicher Angriff stellt grundsätzlich einen Kündigungsgrund dar. Entscheidend sind Schwere und Intensität des Vorfalls. Eine kleinere Rangelei rechtfertigt laut dem LAG Hamm keinen Rauswurf.

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Kollektiver Fehler kann Amtszeit des Gremiums beenden
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Cerro_photography

Nicht nur einzelne Betriebsratsmitglieder, sondern auch der Betriebsrat als Gremium kann schwerwiegende Pflichtverstöße begehen. Verletzt er seine gesetz­lichen Pflichten in grober Weise, kann das Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats anordnen.

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AGG-Entschädigung nur bei Kenntnis der Schwerbehinderung
Bild: © Drazen-Zigic/iStock/Getty-Images-Plus

Der besondere Schutz schwerbehinderter Bewerber wirkt nur, wenn der potenzielle Arbeitgeber klar und nachvollziehbar über die Schwerbehinderung informiert wurde. Das ArbG Mannheim entschied, dass versteckte oder unvollständige Angaben in Anlagen oder an unerwarteter Stelle den Schwerbehindertenschutz nicht auslösen.

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Nahtlose Krankschreibung spricht für einheitlichen Verhinderungsfall
Bild: © Liubomyr-Vorona/iStock/Getty-Images-Plus

Nicht jede neue Krankschreibung löst einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung aus. Schließen sich Krankheitszeiten eng aneinander an, spricht vieles für einen einheitlichen Verhinderungsfall. Das Thüringer LAG hat in einem aktuellen Urteil die hierfür maßgeblichen rechtlichen Maßstäbe weiter konkretisiert.

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Auslegung eines Aufhebungs­vertrags bei Falschangabe
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/BernardaSv

Endet ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag, müssen die klärungsbedürftigen Aspekte sorgfältig geregelt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wird in Beratungsgesprächen auf mögliche Anrechnungen hingewiesen, darf der Arbeitnehmer laut dem LAG Köln auf die im Aufhebungsvertrag genannten Beträge vertrauen.

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So kann der Betriebsrat auf Pflichtverstöße des Arbeitgebers reagieren
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Missachtet, ignoriert oder verletzt der Arbeitgeber die Rechte des Betriebsrats, liegt darin regelmäßig ein grober Verstoß gegen seine betriebsverfassungsrecht­lichen Pflichten. In solchen Fällen ist es dem Betriebsrat möglich, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um auf die Pflichtverletzungen des Arbeitgebers zu reagieren und eine künftige rechtskonforme Handhabung zu erreichen.

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Richter und Justitia
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Wer aufgrund der weiten Entfernung vom Wohnort zum Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhält, kann dafür bis zu 1.000 Euro im Monat von der Steuer absetzen. Zusätzliche Kosten, z. B. für einen Pkw-Stellplatz, werden bislang nicht berücksichtigt. Das könnte sich nun ändern: Laut einem Urteil des BFH sind Stellplatzkosten zusätzlich absetzbar.

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Arbeitgeber muss Betriebsgelände nicht flächendeckend von Eis befreien
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Schnee- und Eisglätte im Winter bedroht nicht nur öffentliche Fußwege – auch auf Betriebsgeländen und Parkplätzen besteht die Gefahr, auf Schnee- und Eisflächen auszurutschen. Laut einem Urteil des Amtsgerichts (AG) München gelten für Arbeit­geber weniger strenge Verkehrssicherungspflichten.

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Kündigungsschutz während Elternzeit gilt auch für Teilabschnitte
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Taras Grebinets

Elternzeit kann in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Nach einem für junge berufstätige Eltern wichtigen Urteil des LAG Hamm greift der besondere Kündigungsschutz nach dem BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) nicht nur einmal, sondern vor jedem einzelnen Abschnitt.

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