Im Streitfall muss der Arbeitgeber den Zugang einer Kündigung belegen. Dieser Nachweis kann laut dem LAG Niedersachsen auch dann scheitern, wenn der Arbeitgeber mehrere Zeugen benannt hat. Weisen deren Aussagen auffällig gleiche Formulierungen auf, kann dies auf eine Absprache hindeuten und den Nachweis entkräften.