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Autor: cheliu

Verdacht auf Kokainkonsum: Betriebsratsmitglied verliert Job

Drogenkonsum am Arbeitsplatz ist ein absolutes No-Go. Wer verdächtigt wird, am Arbeitsplatz Kokain konsumiert zu haben, muss deshalb damit rechnen, fristlos gekündigt zu werden. Das gilt laut einem Urteil des LAG Niedersachsen auch für freigestellte Betriebsratsmitglieder, die besonderen Kündigungsschutz genießen.

Klaps auf den Po bei Betriebsfeier ist Kündigungsgrund

Ein Klaps auf den Po einer Kollegin während einer Betriebsfeier ist kein Kompliment, sondern eine sexuelle Belästigung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Das hat das ArbG Siegburg entschieden und damit die Kündigungsschutzklage eines sexuell übergriffigen Arbeitnehmers abgewiesen.

BAG stellt klar: Duschen kann vergütungspflichtige Arbeitszeit sein

Mit Spannung war die „Dusch-Entscheidung“ des BAG erwartet worden. Nun sind die Würfel gefallen. Laut dem Urteil ist die Körperreinigung nach der Arbeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit anzusehen, wenn sie mit der geschuldeten Arbeitsleistung unmittelbar zusammenhängt und deshalb ausschließlich fremdnützig ist.

Kein Mitbestimmungsrecht bei Zusatzurlaub

Ein Betriebsrat ist mit dem Versuch gescheitert, auf der Grundlage einer Tarifnorm einen Zusatzurlaub für Beschäftigte mit einer über 25-jährigen Betriebszugehörigkeit einzuführen. Laut dem LAG Niedersachsen verschafft die tarifliche Regelung dem Gremium kein entsprechendes erzwingbares Mitbestimmungsrecht.

Kein Anspruch auf Inflationsausgleich während Elternzeit

Die Unternehmen in Deutschland können ihren Beschäftigten noch bis Ende dieses Jahres einen Betrag in Höhe von bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenfrei gewähren. Laut dem LAG Düsseldorf dürfen Arbeitgeber tariflich geregelte Inflationsausgleichszahlungen während der Elternzeit aussetzen.

Für Feiertagszuschläge ist der regelmäßige Beschäftigungsort maßgeblich

An Feiertagen darf laut Gesetz nicht gearbeitet werden. Für bestimmte Branchen und Jobs gelten Ausnahmen von diesem Beschäftigungsverbot. Wo gearbeitet werden darf, sehen Tarifverträge zum Teil einen Anspruch auf einen Feiertagszuschlag vor. Dieser setzt laut dem BAG voraus, dass der Feiertag am regelmäßigen Beschäftigungsort ist.

Arbeitgeber muss Sozialplanregelungen umsetzen

Nach einer eingehenden Analyse des gesamten Verhandlungsprozesses ist die Arbeit für den Betriebsrat noch immer nicht getan. Bevor er endgültig einen Strich unter das Kapitel Stellenabbau ziehen kann, gilt es diejenigen Aufgaben zu erledigen, die sich noch auf der Agenda befinden. An erster Stelle steht dabei die Information der Belegschaft über die erzielten Verhandlungsergebnisse.

Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erfolgreich gestalten: So geht’s!

Eines vorweg: Auch wenn ein Stellenabbau des Arbeitgebers aufgrund des geplanten Umfanges der „Mitbestimmung“ des Betriebsrats unterliegt, kann das Gremium Kündigungen durch den Arbeitgeber letztlich nicht verhindern. Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe des Betriebsrats in erster Linie darin, dafür zu sorgen, dass der Stellenabbau für die betroffenen Beschäftigten möglichst schonend erfolgt. Hierfür stehen ihm der Interessenausgleich und der Sozialplan zur Verfügung.

Arbeitgeber muss Betriebsrat vor jeder Kündigung anhören

Erreicht der angekündigte Stellenabbau nicht den vom Gesetzgeber geforderten Umfang, um als Betriebsänderung zu gelten, kann der Betriebsrat zwar nicht auf die Beteiligungsrechte gemäß den §§ 111 ff. BetrVG zurückgreifen. Völlig schutzlos sind die betroffenen Beschäftigten dennoch nicht, denn der Arbeitgeber muss im Vorfeld jeder einzelnen Kündigung die hohen Hürden des Anhörungsverfahrens überwinden.

So zeigt der Betriebsrat dem Arbeitgeber Alternativen zur Kündigung auf

Erfüllt ein vom Arbeitgeber geplanter Stellenabbau die Voraussetzungen einer mitbestimmungspflichtigen Betriebsänderung, so besteht die Aufgabe des Betriebsrats darin, in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich und Sozialplan dafür zu kämpfen, dass möglichst viele Jobs gerettet werden. Was er konkret tun kann, damit dieser Kampf von Erfolg gekrönt ist, erfahren Sie hier.
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