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Autor: cheliu

Stadtbummel und Gartenparty erschüttern Beweiswert einer AU nicht

Wer wegen einer psychogenen Erschöpfung krankgeschrieben ist, darf trotz der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit „fröhlich durch die Innenstadt bummeln“ und Gartenpartys besuchen. Derlei Aktivitäten sind laut dem LAG Sachsen nicht dazu geeignet, Zweifel am tatsächlichen Vorliegen der Erkrankung zu begründen.

Arbeitnehmer müssen auch niedriger bewertete Aufgaben übernehmen

Ein Arbeitgeber darf einem Beschäftigten auf der Grundlage seines Weisungsrechts auch die Verrichtung von Tätigkeiten übertragen, die weit unter dessen tariflicher Eingruppierung liegen. Weigert sich der Arbeitnehmer beharrlich, die zugewiesene Tätigkeit auszuüben, muss er laut einem Urteil des LAG Düsseldorf mit einer Kündigung rechnen.

Keine Dienstplanänderung ohne Zustimmung des Betriebsrats

In einem Unternehmen, in dem eine Betriebsvereinbarung zur Dienstplangestaltung gilt, ist es dem Arbeitgeber nicht gestattet, Dienstpläne eigenständig, d. h. ohne Beteiligung und Zustimmung des Betriebsrats, abzuändern. Laut dem LAG Hamm darf der Arbeitgeber Dienstpläne nur in Notfällen im Alleingang ändern.

Jede sexuelle Belästigung rechtfertigt eine fristlose Kündigung

Das ArbG Solingen hat den Rauswurf eines Lagerarbeiters wegen sexueller Belästigung einer Auszubildenden ohne eigene Beweisaufnahme und trotz Einstellung eines Ermittlungsverfahrens bestätigt. Es stellte fest, dass jede sexuelle Belästigung grundsätzlich und ohne vorherige Abmahnung geeignet sei, eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen.

Nicht in Anspruch genommene Rufbereitschaft wird nicht bezahlt

Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn besteht nicht nur bei der Vollarbeit, sondern grundsätzlich auch bei Bereitschaftsdiensten. Keinen Mindestlohn gibt es laut dem LAG Niedersachsen allerdings für Zeiten einer Rufbereitschaft, in der ein Arbeitnehmer faktisch nicht oder kaum (an)gefordert wird.

Unbezahlte Freistellung kürzt Urlaubsanspruch anteilig

Während der Covid-19-Pandemie galt für die Beschäftigten der Pflegebranche eine „einrichtungsbezogene Impfpflicht“. Wer sich nicht impfen lassen wollte, unterlag einem Tätigkeitsverbot und wurde unbezahlt von der Arbeit freigestellt. Für die Zeit der Freistellung stand den Beschäftigten laut dem BAG nur ein anteilig gekürzter Urlaub zu.

Führerschein auf Kosten des Jobcenters nur bei konkretem Jobangebot

Unter bestimmten Umständen erhalten Jobsuchende eine finanzielle Unterstützung aus dem Fördertopf des Jobcenters. Einen Zuschuss für die Kosten eines Führerscheins gibt es laut dem hessischen LSG nur, wenn ein Arbeitgeber bescheinigt, den Bewerber einzustellen, sobald dieser die Fahrerlaubnis habe.

Folgenschwerer Schlag mit Vase auf den Kopf kann Arbeitsunfall sein

Das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt hatte sich unlängst in einem kurios anmutenden Fall mit der Frage zu befassen, ob die Voraussetzungen eines versicherten Arbeitsunfalles vorliegen, wenn ein unter Betreuung stehender geistig behinderter Mensch seinem Betreuer eine Vase auf den Kopf schlägt.

Note „gut“: Arbeitnehmer muss überdurchschnittliche Leistung beweisen

Wer von seinem Arbeitgeber eine durchschnittliche Leistung im Arbeitszeugnis bescheinigt bekommt und damit nicht zufrieden ist, muss Tatsachen vorbringen und beweisen, die eine überdurchschnittliche Leistung rechtfertigen. Ansonsten hat eine Zeugnisberichtigungsklage keine Aussicht auf Erfolg.

Wann der Betriebsrat bei Gehaltserhöhungen mitbestimmt

In tariflich nicht gebundenen Unternehmen entscheidet allein der Arbeitgeber über die Gehaltshöhe. Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht nicht. Auf Gehaltserhöhungen kann der Betriebsrat laut einem Beschluss des LAG Düsseldorf unter bestimmten Umständen jedoch Einfluss nehmen.
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